Wirtschaftsregion

CORONA SOFORT-KLEINBEIHILFE FÜR GASTRONOMIEBETRIEBE

Die Förderung erfolgt aufgeteilt auf drei Runden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 / Erster Förderaufruf am 23.11.2020 ab 9 Uhr / Zuschuss-Festbetrag von 1.500 Euro für Neuanschaffungen

Corona Sofort-Kleinbeihilfe für Gastronomiebetriebe
Die Hessische Landesregierung unterstützt Gastronomiebetriebe mit Corona Sofort-Kleinbeihilfe. - © pixabay

23.11.2020: Im Rahmen des Programms „Hessens gute Zukunft sichern“ unterstützt die Hessische Landesregierung Gastronomiebetriebe, die durch die Coronavirus-Pandemie in eine schwierige wirtschaftliche Situation geratenen sind.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro, die einen Gaststättenbetrieb (Gaststätten nach § 1 HGastG) führen.

Gefördert werden Neuanschaffungen von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfes. Hierzu zählen zum Beispiel: Kühltechnik, Spültechnik, Koch- und Küchengeräte. Desinfektionsständer oder Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes erforderlich oder geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung von Außenbereichen unterstützen (Heizgeräte für den Außenbereich sind von der Förderung ausgenommen). Für Elektrogeräte ist eine gute Energieeffizienz oder gute Umwelteigenschaften beispielsweise durch eine Produktbeschreibung des Herstellers (Produktblatt) oder auf dem Kaufbeleg darzulegen.

Die Fördersumme pro Antragsteller, die als nichtrückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt wird, beträgt 1.500 Euro bei einem Anschaffungswert von insgesamt mindestens 2.000 Euro netto.

Die Förderung erfolgt aufgeteilt auf drei Runden in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Der erste Förderaufruf startet am 23.11.2020 ab 9 Uhr. Die Einreichungsfrist endet spätestens um 16:30 Uhr am 26. November 2020.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier. 

Info: Nähere Informationen zu anderen Unterstützungen des Bundes und des Landes Hessen finden Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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