Wirtschaftsregion

WIRTSCHAFTSLEXIKON

Der ein oder andere, der sich für die Wirtschaftsregion Bergstraße interessiert und die Entwicklungen innerhalb der Unternehmenslandschaft digital oder analog verfolgt, ist möglicherweise bereits auf den ein oder anderen Fachbegriff gestoßen, der erklärungsbedürftig gewesen sein mag.

Die Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH hat hierfür ein Wirtschaftslexikon erstellt, das die Bedeutung ausgewählter Fachbegriffe, die in der Sparte Wirtschaft und in den Artikeln über die Unternehmen in der Wirtschaftsregion Bergstraße eventuell verwendet werden, nennt und allgemein verständlich erklärt.

A

Eine Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft, bei welcher der Ausfallbürge erst dann eintreten muss, wenn alle Rechtsmittel gegen den Hauptschuldner ausgeschöpft sind. Zu den Rechtsmitteln zählen Mahnungen und Zahlungserinnerungen und eine (teilweise) erfolglose Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger muss also den Ausfall der besicherten Forderung beweisen können. Mit einer Ausfallbürgschaft kann ein Vertragsgeschäft abgesichert werden.

Da bei Ausfallbürgschaften erst ein komplettes Mahnverfahren inklusive Zwangsvollstreckung eingeleitet werden muss, bevor man an den Ausfallbürgen herantreten kann, bewerten Gläubiger diese Sonderform der Bürgschaft wegen des damit verknüpften hohen Verwaltungsaufwands meist als weniger attraktiv denn normale Bürgschaften.

Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für neue Baugebiete Maßnahmen durchzuführen, welche die Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme sollen Flächen naturschutzfachlich und ökologisch aufgewertet werden. Beispiele für Ausgleichsflächen sind Buntbrachen, Magerwiesen oder Hecken.

Ausgleichsmaßnahmen werden in Bauleitplänen im Rahmen der „planerischen Abwägung“ festgehalten. Die Eingriffsregelung wird somit bereits bei der Planung vorgenommen. Der Ausgleich kann auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen.

Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft soll durch „geeignete Darstellungen“ als Fläche zum Ausgleich im Flächennutzungsplan erfolgen. Damit wird die Flächennutzung planerisch festgelegt.

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen können in einem Ökokonto verbucht bzw. dokumentiert werden.

 

Quelle: Baugesetzbuch (BauGB)

Wenn aus einem Teil eines Unternehmens heraus ein weiteres Unternehmen neu gegründet wird, nennt man dies eine Ausgründung.

Von einer Ausgründung verspricht sich das Mutterunternehmen meist größere Wachstumsperspektiven des betreffenden Unternehmenszweigs, nicht selten durch einen Börsengang. Unter Umständen kann auch der Zweck verfolgt werden, steuerliche Vorteile zu erzielen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit – wenn der ausgegründete Betriebsteil eine weiterhin enge Beziehung zum Mutterunternehmen unterhält –, dass das Mutterunternehmen am Erfolg der neuen Gesellschaft partizipieren kann.

B

Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BaunutzungsverordnungBauNVO) regelt, wie Grundstücke in Deutschland bebaut werden dürfen und stellt die Grundlage für jede bauliche Tätigkeit im ganzen Land dar. Sie ergänzt die planungsrechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuchs über die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Vorhaben. Im Wesentlichen enthält die BauNVO Vorschriften über die Darstellung und Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, über die für Grundstücke geltende Bauweise sowie die Definition der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

Quelle: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB) vorbereitet und leitet. Der Bebauungsplan schafft Baurecht.

Ein Bebauungsplan, bzw. ein verbindlicher Bauleitplan, erfolgt auf Beschluss einer Kommune (Stadt oder Gemeinde) per Satzung und legt die Nutzung eines festgesetzten räumlichen Geltungsbereichs fest. Das heißt, der Bebauungsplan gilt nur für eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Die Nutzung des gesamten Gebietes einer Stadt oder Gemeinde regelt der Flächennutzungsplan. Das BauGB definiert letzteren als „vorbereitenden Bauleitplan“.

Bauleitpläne sollen den Zielen der Raumordnung angepasst werden und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung regeln. Das Ziel ist es, soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen zu verknüpfen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten. Das BauGB legt die Anforderungen von Bauleitplänen fest, die eine menschenwürdige Umwelt sichern, natürliche Lebensgrundlagen und das Klima schützen sowie die städtebauliche Gestalt, das Orts- und Landschaftsbild erhalten und entwickeln sollen.

Alle Aspekte, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind, listet das BauGB detailliert auf.

 

Quelle: Baugesetzbuch (BauGB)

Der Begriff Beihilfe wird von der Europäischen Union (EU) im „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (EU) Art. 107 AEUV verwendet. Als Beihilfe bezeichnet die EU hier alle Arten staatlicher Zuwendungen, die Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und somit den Wettbewerb verfälschen oder ihn zu verfälschen drohen. Laut Art. 107 AEUV sind Beihilfen nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und somit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot der Beihilfen gibt es wenige Ausnahmen, über welche die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission zuvor in einem so genannten Notifizierungsverfahren in Kenntnis setzen müssen.

Im Unterschied zu älteren Zugangstechniken zum Internet (zum Beispiel der Telefonmodem- oder ISDN-Einwahl), die als „Schmalbandtechniken“ bezeichnet werden, verwendet man den Begriff Breitband-Internet für schnelles Internet, bei dem Hochgeschwindigkeitstechnologien zum Einsatz kommen. Durch das rasante Tempo, mit dem die technologische Entwicklung der Digitalisierung voranschreitet, steigen auch die geforderte und notwendige Höhe der Übertragungsraten des Breitband-Internets.

Zum Einsatz kommen beim Breitband-Internet so genannte „NGA“-Technologien. NGA steht dabei für „Next Generation Access“, ein Schlagwort für die neuen Zugangstechnologien und -infrastrukturen, die höhere Anschlussgeschwindigkeiten ermöglichen als sie über das alte, kupferbasierte Telekommunikationsnetz realisierbar sind.

Bereits im Juni 2017 feierte die Wirtschaftsregion Bergstraße ihren flächendeckenden Breitbandausbau mit einer Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde. Nun unterstützt die Wirtschaftsförderung die Telekommunikationsanbieter und die Kommunen beim weiteren Ausbau bis hin zu einer Versorgung mit 1 Gigabit pro Sekunde.

Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, bei dem sich der Bürge dazu verpflichtet, die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger zu erfüllen.

Dieser Vertrag bedeutet also für den Gläubiger eine Absicherung, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.

Bei der Vergabe von Krediten besitzen Bürgschaften einen hohen Stellenwert. Beispiele: Zur Förderung und Kreditversorgung des Mittelstandes gibt es Bürgschaftsprogramme. Bei der Wirtschafts- und Finanzkrise hat der Bund Bürgschaften vergeben, um den Finanzmarkt zu unterstützen.

 

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“. Nach diesem Gesetz müssen Anlagen genehmigt werden, die laut BImSchG in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen können.

Eine BImSchG-Genehmigung benötigen ebenfalls ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen.  Weitere nicht gewerblich genutzte Anlagen brauchen eine Genehmigung nur, wenn sie laut §4 „in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorzurufen.“ Nach dem BImSchG müssen Anlagen so errichtet und betrieben werden, dass ein insgesamt hohes Schutzniveau für die Umwelt gewährleistet ist. Betreiber von Anlagen, die einer BImSchG-Genehmigung bedürfen, müssen dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen (vorsorglich) auszuschließen. Abfälle sind zu vermeiden, verwerten oder zu beseitigen; Energie muss sparsam und effizient verwendet werden.

Bei Anlagen, die keiner BImSchG-Genehmigung bedürfen, müssen schädliche Umwelteinwirkungen ausgeschlossen oder auf ein Mindestmaß beschränkt und Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können.

 

Quelle: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)

C

Als Cluster (auf Deutsch: Gruppe, Ansammlung) werden miteinander kooperierende Akteure – Hersteller, Zulieferer, Hochschulen, Dienstleistungen und mehr – bezeichnet, die sich räumlich ballen. Die Mitglieder dieses Netzwerks tauschen sich über Liefer- bzw. Wettbewerbsbeziehungen oder gemeinsame Interessen aus. Verbunden sind sie durch ein gemeinsames Tätigkeitsfeld, zum Beispiel durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche. Es entwickeln sich ergänzende Aktivitäten und ein Austausch der Akteure entlang einer oder mehrerer Wertschöpfungsketten. Dadurch entstehen Wettbewerbsvorteile für die beteiligten Firmen bzw. Institutionen.

Cluster entstehen häufig in Wirtschaftsräumen, in denen es günstige Voraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten sowie zum Arbeiten und Leben gibt. So bietet die Wirtschaftsregion Bergstraße, die als einziger Landkreis inmitten von zwei europäischen Metropolregionen - Frankfurt/Rhein-Main und Rhein-Neckar - mit insgesamt über acht Millionen Einwohnern liegt, den Unternehmen zahlreiche Standortvorteile. Dazu zählen unter anderem die unmittelbare Nähe zum Frankfurt-International Airport, die optimale Infrastruktur, die kurzen Verkehrswege sowie die hohe Lebensqualität in allen 22 Kommunen.

Co-Working heißt, direkt übersetzt, „zusammenarbeiten“. Hierbei handelt es sich um eine moderne Arbeitsform, die zeitlich flexibel bzw. zeitlich begrenzt ist.

So genannte „Co-Working-Center“ oder auch „Coworking Spaces“ stellen ihren Nutzern – häufig Freiberufler oder kleinere Startups – Räume zur Verfügung, in denen sie entweder unabhängig für verschiedene Unternehmen und Vorhaben arbeiten oder auch gemeinsame Projekte verfolgen können. In diesen häufig relativ offenen und größeren Räumen wird eine Infrastruktur, zum Beispiel Internetanbindung, Drucker, Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, zur Verfügung gestellt.

Durch das Arbeiten im gleichen Raum soll der Austausch untereinander befördert werden, so dass die Nutzer voneinander profitieren.

Aus den Wörtern „crowd“ (Menge) und „funding“ (Finanzierung) zusammengesetzter Begriff für die Mittelbeschaffung für ein Projekt bzw. Vorhaben durch den Beitrag vieler Personen, meist Internetnutzer. Diese werden in der Regel über soziale Netzwerke das Projekt aufmerksam gemacht, für das meist innerhalb einer bestimmten Zeit eine angegebene Summe erzielt werden soll.   

Häufig werden für ein Crowdfunding-Vorhaben spezielle Plattformen entwickelt, auf welchen die Projekte skizziert und die Transaktionen abgewickelt werden. Nicht selten dient Crowdfunding der Finanzierung eher ungewöhnlicher und preisgünstiger Projekte, zum Beispiel von Start-Up-Unternehmen.

D

Der durch die elektronische, computergestützte Datenverarbeitung hervorgehobene Wandel der Gesellschaft, der Mitte bzw. Ende des 20. Jahrhunderts begann und bis heute andauert, wird im Allgemeinen als Digitalisierung oder Digitale Revolution bezeichnet. Dieser in hoher Geschwindigkeit voranschreitende Umbruch betrifft nahezu alle Lebensbereiche: die Wirtschafts-, Arbeitswelt, Öffentlichkeit und das Privatleben.

Die digital erhobenen Daten, die sich informationstechnisch verarbeiten lassen, sind in der Wirtschaft nicht nur im Dienstleistungssektor und der Industrie, sondern auch im Agrarbereich ein wichtiger Faktor. Insofern kommen mit der Digitalisierung sowohl auf die Unternehmen als auch auf die Beschäftigten neue Herausforderungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikation und der Flexibilität zu.

Oft geht mit dem Schlagwort Digitalisierung der Begriff Industrie 4.0 einher. Unternehmen, bei denen Industrie 4.0 zum Einsatz kommt, nutzen ihre Produkte und Maschinen als Datenlieferanten. So werden cyber-physische Systeme Produkte und Produktionsmittel, die kommunikationsfähig sind, sich selbst steuern und flexibel vernetzt werden können, eingesetzt, um Wertschöpfungsprozesse zu verbessern. Dies ist in nicht wenigen Firmen Realität und stellt eine neue Stufe der Organisation und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette dar.

Mit ihren Forschungsvorhaben, der „ETA-Fabrik“ und auch der „Effizienten Fabrik 4.0“, bringt die Technische Universität (TU) Darmstadt  Methoden im Bereich von Industrie 4.0 zum Einsatz, die sie über das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0, einem Kooperationspartner der Wirtschaftsförderung Bergstraße, in kleine und mittlere Unternehmen trägt.

E

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, kurz EFRE, ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem man in ganz Europa das einheitliche Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ verfolgt, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu gewährleisten.

Mit diesem Fonds sollen Ungleichgewichten zwischen Regionen in den Bundesländern sowie vorhandene Stärken stabilisiert, Standortnachteile abgebaut und der wirtschaftliche Strukturwandel erleichtert werden. Insofern hat der Fonds für die regionale Strukturpolitik der Länder eine hohe Bedeutung.

Die EFRE-Gelder stellt die EU den Bundesländern für festgesetzte Förderperioden zur Verfügung. Die Zuteilung an Projekte innerhalb der Bundesländer erfolgt nach Förderschwerpunkten und -richtlinien. Basis der Förderung ist das „Operationelle Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen (IWB-EFRE-Programm)“.

Anträge auf die Förderung durch EFRE-Mittel können generell Kommunen, Unternehmen und weitere Institutionen bei der WIBank stellen.

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Unternehmen können von der Bundesagentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn diese bei einer Neueinstellung einem arbeitslosen Menschen, dessen Vermittlung erschwert ist, die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf gewähren.

Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Förderhöhe und -dauer sind stets vom Einzelfall abhängig bzw. liegen im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eingliederungszuschüsse sind vor der Arbeitsaufnahme zu beantragen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Ein Energiemanagementsystem unterstützt Unternehmen und andere Organisationen dabei, Potenziale auszuschöpfen, indem Energie effizienter eingesetzt wird, energetische Schwachstellen im Betrieb erkannt und Abläufe optimiert werden. Auf dem Prüfstand stehen dabei der Energieverbrauch bzw. die energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Bei einem systematischen Energiemanagementsystem werden mithilfe prozessualer und technischer Maßnahmen Energieströme systematisch erfasst, gezielt gesteuert sowie Geräte zur allgemeinen Verbesserung und zur Steigerung der Energieeffizienz installiert. Im Fokus steht die bestmögliche Auslastung aller Netze sowie die ökonomisch sinnvollste Verteilung der Energie.

Ziele sind Ressourcen zu schonen, den betrieblichen Energieverbrauch zu mindern, die Energieeffizienz nachhaltig zu verbessern und insgesamt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

F

Bei der FFH-Richtlinie – der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, mit der wildlebende Tier- und Pflanzenarten, deren natürliche Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume geschützt werden sollen. Nach dieser Vorschrift können Landstriche als so genannte FFH-Gebiete ausgewiesen werden. Die korrekte Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet „Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“.

Die Richtlinie 92/43/EWG finden Sie auf den Seiten EUR-Lex, dem durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union betrieben Online-Portal zum EU-Recht.

Relevant wird die FFH-Richtlinie zum Beispiel bei der Planung von raumbedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen, die vorab auf Verträglichkeit mit Naturschutz-Vorschriften wie diese geprüft werden müssen. Denn eine FFH-Ausweisung durch die Europäische Kommission bedeutet für die Mitgliedsstaaten keine eigene rechtswirksame Schutzkategorie, weshalb diese ihre Flächen nach ihren jeweiligen nationalen Regelungen und unter ihren eigenen Bezeichnungen unter Schutz stellen. Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Einen Überblick über die Schutzgebiete in Hessen gibt es auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Ein Flächenkataster ist eine amtlich geführte Flurkarte, in dem alle Flurstücke inklusive Parzellen und Grundstücke verzeichnet sind. Diese flächendeckende Landkarte beinhaltet einen beschreibenden Teil, nämlich das Katasterbuch. In diesem sind die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Abgrenzung, Nutzung sowie die darauf befindlichen Gebäude beschrieben.

Das Katasterwesen ist in Deutschland Ländersache. Das Kataster ist Basis des Grundbuchs und wird vom jeweils zuständigen Katasteramt oder Amt für Bodenmanagement geführt. In Hessen ist es die Hessische Landesverwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation. Sie vereint die Landesvermessungs-, Kataster- und Flurbereinigungsbehörden im Bundesland und ist dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zugeordnet.

Das Baugesetzbuch (BauGB) definiert einen Flächennutzungsplan als „vorbereitenden Bauleitplan“, der die Nutzung des gesamten Gebietes einer Stadt oder Gemeinde regelt. Ein Bebauungsplan hingegen gilt nur für eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil.

 

Der Flächennutzungsplan stellt insbesondere folgendes dar:

1. Bauflächen und Baugebiete sowie

2. die Ausstattung des Gemeindegebiets inklusive Schulen, Kirchen und sonstigen Einrichtungen

3. die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge

4. die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen

5. Grünflächen, zum Beispiel Parkanlagen oder Spielplätze

6. Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

7. Wasserflächen, zum Beispiel Häfen

8. Flächen für zum Beispiel Aufschüttungen oder Abgrabungen

9. Flächen für die Landwirtschaft den Wald und weitere Flächen, bei denen keine bauliche Nutzung bzw. Abwasserentsorgung vorgesehen sind

10. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

 

Darüber hinaus informiert ein Flächennutzungsplan über Besonderheiten von Flächen, zum Beispiel, wenn bei der Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen getroffen werden müssen – und auch über denkmalgeschützte Anlagen oder Überschwemmungsgebiete.

Alle Aspekte zum Inhalt des Flächennutzungsplans, zu seiner Genehmigung, Anpassung und weitere Erklärungen, listet das BauGB detailliert auf.

 

Quelle: Baugesetzbuch (BauGB)

Ein Förderkredit ist ein zweckgebundenes zinsgünstiges Darlehen, welches Unternehmen, häufig aus dem Mittelstand, für langfristige Finanzierungen mit der Möglichkeit der sofortigen Tilgung ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen können.

Es gibt Förderkredite sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.

Förderkredite sind fremde Geldmittel, die ein Förderinstitut, zum Beispiel eine Bank, Sparkasse, die KfW Mittelstandsbank oder die WI Bank Hessen, an einen Endkreditnehmer weiterleitet. Die Gelder stellen- je nach Förderprogramm- EU, Bund und/oder die Bundesländer zur Verfügung. Das durchleitende Kreditinstitut agiert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und trägt das Kreditrisiko ganz oder teilweise selbst.

 

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.

Zur Erreichung von politischen und wirtschaftlichen Zielen vergibt etwa die Europäische Union oder einzelne Staaten öffentliche Fördermittel. Dabei handelt es sich um finanzielle Zuwendungen. Förderprogramme sind also Instrumente, um bestimmte Absichten durch positive finanzielle Anreize zu erzielen.

Weil die Vergabe von Fördergeldern zweckgebunden ist, muss der Empfänger die im Rahmen des Förderprogramms vorgegebenen Kriterien erfüllen. Die Geldzuweisung erfolgt beispielsweise in Form von Unterstützung von Projekten, die der Erfüllung der formulierten Zielsetzungen dienen. Die Fördermittel-Vergabe ist zeitlich und sachlich beschränkt und hilft dem Empfänger zur Deckung von Ausgaben für einzelne, abgegrenzte, genau bestimmte Vorhaben.

 

Quelle: IfS, Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH.

G

Ein Gewerbegebiet ist laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das vorwiegend für die Ansiedlung von „nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“ genutzt werden soll.

 

Zulässig sind

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

3. Tankstellen,

4. Anlagen für sportliche Zwecke.

 

Ausnahmen gelten für: 

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,

3. Vergnügungsstätten.

 

Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Gewerbesteuer ist eine Objekt- bzw. Sachsteuer, welche Unternehmen an die Kommune (Stadt oder Gemeinde) entrichten, in der die Firma ihren Hauptsitz hat. Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag eines Gewerbes erhoben und somit gewinnabhängig. Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer.

Als Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer wird eine Steuermesszahl verwendet, welche nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) für Personen- und Kapitalgesellschaften 3,5 Prozent des ermittelten Gewerbeertrags beträgt. Durch die Anwendung der Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag ergibt sich ein Steuermessbetrag (der Gewerbeertrag ist mit der Steuermesszahl zu multiplizieren).

Die Höhe der Gewerbesteuer wird berechnet, indem man den ermittelten Steuermessbetrag wiederum mit dem Hebesatz multipliziert, den die Kommunen für jedes Rechnungsjahr selbst festsetzen.

Die Gewerbesteuer gilt als die wichtigste Einnahmequelle von Kommunen.

 

Quelle: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Gründung mit dem so genannten Gründungszuschuss. Dieser richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich hauptberuflich selbständig machen möchten.

Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, muss der Antragssteller der Agentur für Arbeit seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Für letzteres benötigt der Antragssteller die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute).

 

Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) § 93 Gründungszuschuss.

aut der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) sollen Grundzentren „Funktionen der überörtlichen Grundversorgung“ erfüllen: „Hierzu gehören in der Regel Schulen der Primarstufe, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Apotheken, Nahversorger im Einzelhandel und andere Einrichtungen des Dienstleistungsbereichs.“ Im Einzelfall können Grundzentren auch Standort von Einrichtungen gehobener Funktionen sein, zum Beispiel einer weiterführenden Schule oder eines medizinischen Versorgungszentrums. Darüber hinaus sollen sie eine gute Verkehrsinfrastruktur aufweisen.

Beispiele für Grundzentren im Kreis Bergstraße sind Einhausen, Hirschhorn und Wald-Michelbach.

Die MKRO hat in mehreren Beschlüssen bundeseinheitliche Ausstattungsmerkmale für die Zentralitätsstufen Grundzentrum, Mittelzentrum und Oberzentrum festgelegt. Die Raumordnungspläne der Bundesländer sollen sich an diesen Stufen orientieren und können diese jeweils differenzieren.

In der MKRO beraten sich Bund und Länder in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung. Mitglieder der MKRO sind die bei Bund und Ländern für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren. Ständige Geschäftsstelle der MKRO ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

H

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der von jeder Kommune für jedes Rechnungsjahr einheitlich festgesetzt wird und bei der Erhebung der Grund- und der Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Es ist grundsätzlich möglich, dass sich der Hebesatz für die Grundsteuer vom Hebesatz für die Gewerbesteuer unterscheidet.

Um die Höhe der Gewerbesteuer festzulegen, die ein Unternehmen an die Kommune entrichten muss, wird der Hebesatz auf einen zuvor ermittelten Steuermessbetrag angewandt.

Dieser Steuermessbetrag ergibt sich wiederum, indem man den Gewerbeertrag mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese Steuermesszahl ist ebenfalls ein Prozentsatz, der die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer darstellt und nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) für Personen- und Kapitalgesellschaften 3,5 Prozent des ermittelten Gewerbeertrags beträgt.

 

Quelle: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.

I

Ein Industriegebietist laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Baugebiet, das vorwiegend der Ansiedlung von Gewerbebetrieben dienen soll, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. 

Laut der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind folgende Gewerbebetriebe zulässig:

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2. Tankstellen.

Ausnahmen gelten für:

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

 

Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Infrastruktur

Mit dem Begriff Infrastruktur bezeichnet man die wirtschaftliche und organisatorische Basis, die benötigt wird, um ein Gebiet oder eine Region nutzen zu können. Zur Infrastruktur gehören alle nicht-materiellen Einrichtungen – Anlagen, Institutionen, Strukturen, Systeme –, welche die Daseinsvorsorge und auch (private) Wirtschaftstätigkeiten eines Staates und/oder dessen Regionen ermöglichen. Sie zählen zur Grundausstattung einer Volkswirtschaft.

Infrastruktureinrichtungen sind zum Beispiel Verkehrsnetze – Straßen, Schienen- und Wasserwege – oder Ver- und Entsorgungseinrichtungen, etwa Energie, Wasser, Kommunikationsnetze.

M

Metropolregionen sind ausgewiesene Regionen um eine Großstadt mit internationaler Strahlkraft, einschließlich Kleinstädte und ländliche Gebiete. Sie sollen als Drehscheibe für Wissens- und Informationsaustausch und als Impulsträger für Wachstum und Innovation in Europa sowie einer globalisierten Welt fungieren.

Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) wies in Deutschland 1995 zunächst sechs Metropolregionen aus, 1997 kam eine weitere dazu und 2005 nochmals vier, so dass es bundesweit aktuell elf gibt:

Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, Bremen-Oldenburg, Frankfurt/Rhein-Main, Hamburg, Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg, Mitteldeutschland (Halle / Leipzig-Sachsendreieck), München, Nürnberg, Rhein-Neckar, Rhein-Ruhr und Stuttgart.

Geprägt hat den Begriff „Metropolregion“ der Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) vom 8. März 1995: „Als Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sollen sie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und dazu beitragen den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen.“

In der MKRO beraten sich Bund und Länder in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung. Mitglieder der MKRO sind die bei Bund und Ländern für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren. Ständige Geschäftsstelle der MKRO ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

Mit dem Begriff Mischgebiete werden Baugebiete bezeichnet, die für Gewerbe und Wohnen gleichermaßen genutzt werden.

Mischgebiete werden in der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, kurz Baunutzungsverordnung – BauNVO) definiert. Laut BauNVO, 1. Abschnitt § 6, sind zulässig: Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen sowie ausgewählte Vergnügungsstätten.

 

Quelle: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Laut der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) sollen Mittelzentren „gehobene Funktionen der regionalen Versorgung“ erfüllen: „Hierzu zählen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen im Sozialbereich sowie größere Anlagen im Bereich von Freizeit und Sport. Darüber hinaus sind Mittelzentren meist Standorte weiterer Dienstleistungseinrichtungen wie Behörden, von Sekundarschulen, Gerichten, hochwertigen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und großflächigen Einzelhandelseinrichtungen.“ Zusätzlich haben sie meist eine besondere Bedeutung als Arbeitsmarktschwerpunkte und für die regionale Verkehrsverknüpfung.

Nach der MKRO leben in einem Mittelzentrum mindestens 7000 Einwohner.

Beispiele für Mittelzentren im Kreis Bergstraße sind die Städte Bensheim, Heppenheim und Bürstadt.

Die MKRO hat in mehreren Beschlüssen bundeseinheitliche Ausstattungsmerkmale für die Zentralitätsstufen Grundzentrum, Mittelzentrum und Oberzentrum festgelegt. Die Raumordnungspläne der Bundesländer sollen sich an diesen Stufen orientieren und können diese jeweils differenzieren.

In der MKRO beraten sich Bund und Länder in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung. Mitglieder der MKRO sind die bei Bund und Ländern für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren. Ständige Geschäftsstelle der MKRO ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Quellen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; Lexikon der Geographie, Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH.

N

Allgemein wird der Begriff Nachhaltigkeit in Zusammenhang mit ressourcen- und umweltschonenden, sorgfältigen, gerechten und friedlichen Handlungen, Vorgängen oder Maßnahmen verwendet. Ressourcen sollen dabei so genutzt werden, dass alle Lebewesen und Ökosysteme sich natürlich regenerieren können.

Unternehmen agieren nachhaltig, wenn sie ökologisch sinnvoll und umweltbewusst handeln sowie Ressourcen verantwortlich in Maßen nutzen. Viele Unternehmen setzen auf eine nachhaltige Prozessoptimierung. Hier werden alle Prozesse entlang der Wertschöpfungskette regelmäßig nach Aspekten der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit überprüft und optimiert.

O

Laut der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) sollen Oberzentren „hochwertige Funktionen der überregionalen Versorgung“ erfüllen: „Hierzu zählen z. B. Hochschulen, spezialisierte Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Theater/Opernhäuser und Sportstadien. Sie haben eine besondere Bedeutung als Arbeitsmarktschwerpunkte und für die überregionale Verkehrsverknüpfung.“ Nach Beschluss der (MKRO) sollen Oberzentren mindestens 100.000 Einwohner aufweisen.

Beispiele für Oberzentren sind die Städte Darmstadt, Mannheim und Ludwigshafen.

Die MKRO hat in mehreren Beschlüssen bundeseinheitliche Ausstattungsmerkmale für die Zentralitätsstufen Grundzentrum, Mittelzentrum und Oberzentrum festgelegt. Die Raumordnungspläne der Bundesländer sollen sich an diesen Stufen orientieren und können diese jeweils differenzieren.

In der MKRO beraten sich Bund und Länder in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung. Mitglieder der MKRO sind die bei Bund und Ländern für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren. Ständige Geschäftsstelle der MKRO ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Quellen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; Lexikon der Geographie, Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH.

Kommunen, die ökologische Ausgleichsmaßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Flächen vornehmen, können sich diese einem Ökokonto gutschreiben bzw. dokumentieren lassen. Später kann die Kommune (Stadt oder Gemeinde) bei der Planung von Baugebieten auf dieses Konto zurückgreifen und einem Bebauungsplan (interner Link) zuordnen. So ist es möglich, auf die zuvor gutgeschriebene Fläche des Ökokontos zurückzugreifen und diese "abzubuchen". Eine einmal abgebuchte Fläche steht nicht mehr zur Verfügung und muss dauerhaft als Ausgleichsfläche erhalten bleiben.

P

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Am Ende des Verfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss. Insbesondere Bundesstraßen oder -autobahnen, Hochspannungsleitungen und etliche weitere Vorhaben sind planfeststellungspflichtig.  

Den Begriff „raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen“ bestimmt das Raumordnungsgesetz (ROG) in §3 Absatz 6.

Die Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in den §§ 72 bis 78.

Private Equity ist ein Modell der Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen, die nicht börsennotiert sind. Auf diese Weise können Firmen ihr Eigenkapital ohne Börsengang ausbauen. Der Investor erhält durch dieses Modell Anteile an dem Unternehmen mit dem Ziel, eine finanzielle Rendite zu erwirtschaften.

Das Eigenkapital stammt entweder von privaten Investoren, zum Beispiel von Business Angels, die Unternehmen finanziell und durch Beratung unterstützen oder von institutionellen Anlegern, wie so genannte Private Equity Gesellschaften, die sich auf diese Beteiligungsfinanzierung spezialisiert haben.

Die Investoren werden durch ihr Engagement zu wichtigen Anteilseignern und haben meist große Einflussmöglichkeiten. Da sie ihren Gewinn durch einen späteren Verkauf ihrer Anteile oder durch einen Börsengang erhalten, sind sie weniger am laufenden Unternehmensgewinn interessiert als vielmehr an einer Erhöhung seines Werts bzw. der Steigerung ihres Anteils.

Handelt es sich bei dem unterstützten Unternehmen um ein Start-Up, spricht man von Risiko- oder Wagniskapital. Denn Start-Ups bergen nicht selten hohe Risiken, aber besitzen gleichsam große Wachstumspotenziale. Die entsprechenden institutionellen Investoren nennt man in diesem Fall Wagnisfinanzierungsgesellschaften oder Venture-Capital-Gesellschaften.

R

Die Rechtsform regelt, welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Recht und Steuern) ein Unternehmen nach dem Zivil- und Handelsrecht unterliegt.

Meist wird die Rechtsform bei der Gründung der Firma schriftlich festgelegt und vom Notar beglaubigt.

Die Rechtsform eines Unternehmens regelt die Eigentumsverhältnisse, die Verteilung des Risikos und wie innerhalb der Firma Entscheidungsfindungen ablaufen. 

Die häufigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland sind:

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

• UG (haftungsbeschränkt)

• Aktiengesellschaft (AG)

• Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

• Offene Handelsgesellschaft (OHG)

• Kommanditgesellschaft (KG)

• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgA)

Ein Regionalplan umfasst die Konzeption der räumlichen Ordnung und Entwicklung eines Teilraums innerhalb eines Bundeslandes, zum Beispiel Südhessen, und besteht aus Text und Karten.

Für die Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen.

Ein Regionalplan wird von der jeweiligen Regionalversammlung beschlossen, von der Landesregierung genehmigt und vom jeweiligen Regierungspräsidium bekannt gemacht.

 

Quellen: Regierungspräsidium Darmstadt, Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH; Duden, Bibliographisches Institut GmbH.

Dieser Begriff aus der Betriebswirtschaft macht den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens messbar und gehört somit zu den bedeutendsten Eckdaten einer Firma. Mit der Rentabilität zeigt man – meist in Prozent – das Verhältnis einer festgesetzten Erfolgsziffer zu dem dafür aufgewandten Kapital in einer Rechnungsperiode auf.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die Rentabilität eines Unternehmens oder Vorhabens zu errechnen. Rentabilitätskennziffern informieren darüber, ob die Firma oder das Projekt rentabel sind. Im Großen und Ganzen ist die Rentabilität dann gewährleistet, wenn die dafür eingesetzten finanziellen Mittel durch den erhaltenen Umsatz gedeckt werden können und zudem ein Gewinn erwirtschaftet wird.

S

Bei der Seveso-III-Richtlinie – der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, durch die schwere Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen vermieden und die Unfallfolgen begrenzt werden sollen.

Für Unternehmen, bei denen sich gewisse Mengen an gefährlichen Stoffen befinden, gelten nach dieser Richtlinie besondere Auflagen, zum Beispiel regelmäßige Sicherheitsberichte und Inspektionen. Relevant wird dies für Kommunen und Unternehmen u.a. bei der Planung von Bauvorhaben, wenn Betriebe, für welche die Richtlinie gilt, expandieren oder sich neu an einem Standort ansiedeln möchten.

Die Richtlinie wird umgangssprachlich Störfall-Richtlinie genannt und erhielt ihren Namen nach dem Ort Seveso in Italien, wo sich 1976 ein folgenschwerer Industrieunfall ereignete.

Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Neu gegründete oder junge, noch nicht etablierte Unternehmen bezeichnet man als Start-up, wenn ihr Geschäftsvorhaben auf einer innovativen Idee mit guten Aussichten auf eine hohe Skalierbarkeit (rasches Wachstum) basiert. Laut Statistik des Deutschen Startup Monitor (DSM) kommen diese Firmen überwiegend aus der Branche Informations- & Kommunikationstechnologie, aber auch aus den Sparten Ernährung & Nahrungsmittel / Konsumgüter, Medizin & Gesundheitswesen sowie Automobile / Logistik / Verkehr. Start-ups verfügen meist über ein geringes eigenes Startkapital und haben einen hohen Bedarf an Fremdkapital.

U

Urbane Gebiete dienen laut Baunutzungsverordnung (BAUNVO) (interner Link) § 6a dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen sowie anderen Einrichtungen, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. In urbanen Gebieten sind eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung möglich als in anderen Gebieten bzw. Kategorien.

Zulässig sind Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Quelle:Baunutzungsverordnung (BAUNVO)

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Ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht es Kommunen, aber auch Fachplanungsbehörden, von einem verbindlichen Ziel der Raumordnung abzuweichen. Zielabweichungsverfahren sind im Raumordnungsgesetz verankert. Grundlage für ein solches Verfahren ist, dass die Abweichung wegen neuer Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht angetastet werden. Ein Zielabweichungsverfahren beantragen können insbesondere die öffentlichen Stellen, kommunalen Gebietskörperschaften und bestimmte private Planungsträger, die das betreffende Ziel der Raumordnung zu beachten haben.