Wirtschaftsregion

FÖRDERPROGRAMM FÜR GASTSTÄTTEN IM LÄNDLICHEN RAUM

Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen / Gaststätten können seit dem 17. August wieder Fördergelder für Investitionen ab 15.000 Euro beantragen

Förderprogramm für Gaststätten im ländlichen Raum
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bei der WIBank spätestens bis zum Mittwoch, 12. Oktober, eingereicht werden.  - © pixabay

30.08.2022: Alle Gaststättenbetriebe innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014 – 2020 oder in Orts- / Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern und Einwohnerinnen können die Fördergelder beantragen. Die genaue Gebietskulisse finden Sie auf der unten genannten Webseite der WIBank unter „Downloads“. Die Förderquote für Investitionen und Anschaffungen liegt bei 45 Prozent.

Exemplarisch kann Folgendes gefördert werden:

  • Planungskosten,
  • Gebühren (zum Beispiel Baugenehmigung),
  • Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
  • Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
  • Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (etwa Catering, Wareneinkauf),
  • Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (zum Beispiel Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.

Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Die Summer der Mindestinvestition für Investitionen u. Anschaffungen liegt bei 15.000 Euro.

Der aktuelle Förderaufruf ist vom Mi. 17.08.2022 bis Mi. 12.10.2022. In diesen Zeiträumen können Anträge über das Kundenportal der WIBank gestellt werden.

 

Info: Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite der WIBank.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Homepage.

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