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UNTERNEHMEN

Planen Sie eine betriebliche Investition und möchten dafür öffentliche Fördermittel beantragen?

Wir möchten Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen und haben dafür wichtige Förderprogramme mit Schwerpunkt auf den Bereichen betriebliche Investitionen, Digitalisierung/Industrie 4.0 sowie Innovationen/Forschung & Entwicklung zusammengestellt. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Fördermittelberatung durch den Fachbereich Unternehmerservice ist für Bergsträßer Unternehmen kostenfrei.

Für eine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Betriebliche Investitionen

Um langfristig erfolgreich zu sein und wachsen zu können, müssen Unternehmen immer wieder Investitionen tätigen. Für viele Vorhaben können öffentliche Förderprogramme genutzt werden. Dadurch können Investitionskosten gesenkt und die Position des Unternehmens im Wettbewerb gestärkt werden. Eine Auswahl an möglichen Förderprogrammen erhalten Sie mit Klick auf die nachfolgenden Links:

  • Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in den Odenwaldgemeinden des Kreises Bergstraße und in Biblis ansässig sind, sind antragsberechtigt. In der zu fördernden Betriebsstätte müssen entsprechend den Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach überwiegend, das heißt zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes, regelmäßig überregional abgesetzt werden.
  • Konditionen: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder als rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gewährt. Sie beträgt abhängig von dem Fördergebiet und der Größe des Unternehmens zwischen 10 Prozent und bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
  • Gegenstand der Förderung: Zuwendungsfähig sind Ausgaben für gewerbliche Investitionen, insbesondere von KMU, in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit a) der Errichtung einer neuen Betriebstätte (Errichtungsinvestitionen), b) der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen), c) der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder d) der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind alle freiberuflich Tätigen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Konditionen: Darlehen werden mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5 und 10 Jahre, wobei in den 10-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind. Die Darlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum werden nur Zinsen gezahlt, die vierteljährlich berechnet werden. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. In der 10-jährigen Laufzeitvariante können auch zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.
  • Gegenstand der Förderung: Die Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen) oder Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel). Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.
  • Antragsberechtigt: Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Unter­nehmen sowie Frei­berufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind, gefördert.
  • Konditionen: Für Kredite über 800.000 Euro: Laufzeit bis zu 6 Jahre, mit Zins­bindung für die gesamte Lauf­zeit und max. 2 Jahren ohne Tilgung zu Beginn. Für Kredite bis 800.000 Euro: Laufzeit bis zu 10 Jahre, mit Zins­bindung für die gesamte Lauf­zeit und max. 2 Jahren ohne Tilgung zu Beginn. Wenn Sie aus­schließlich laufende Kosten (Betriebs­mittel und Waren­lager) finanzieren, können Sie auch diese Variante wählen: Laufzeit bis zu 2 Jahre, mit Zins­bindung für die gesamte Lauf­zeit und Tilgung in einer Summe am Laufzeit­ende. Den Zinssatz entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
  • Gegenstand der Förderung: Mit dem KfW-Unternehmerkredit wird alles gefördert, was für Ihre unter­nehmerische Tätigkeit not­wendig ist. Dazu zählen: Anschaffungen wie Maschinen und Aus­stattung (Investitionen), alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter (Betriebsmittel), Material- und Warenlager, Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unter­nehmen, auch Über­nahmen und tätige Beteiligungen.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind folgende Branchen: Handwerk, Industrie, Groß- und Einzelhandel, Verkehrswirtschaft, Hotel- und Gastronomiegewerbe, Dienstleistungssektor, Garten- und Landschaftsbau, Freie Berufe
  • Konditionen: max. 80% der Kreditsumme für Investitionen, max. 80% der Kreditsumme für Betriebsmittel bei Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, sonst max. 60%, Bürgschaft max. 1,25 Millionen Euro. Kosten: Einmalig 1,5% des zur Verbürgung beantragten Kreditbetrages zzgl. MwSt. bei Aushändigung der Bürgschaftsurkunde, jährliche Bürgschaftsprovision von 1,5% des verbürgten Kreditbetrages zzgl. MwSt.
  • Gegenstand der Förderung: Eine Bürgschaft wirkt sich positiv auf die Beurteilung des Unternehmens durch die Hausbank aus. Dadurch sinken in der Regel die Kosten der Finanzierung bei Banken und Sparkassen. Je nach Bonitätsklasse und aktueller Zinssituation macht sich so eine Bürgschaft häufig selbst bezahlt.

Digitalisierung/Industrie 4.0

Der digitale Wandel verändert das Geschäftsleben mit rasanter Geschwindigkeit. Moderne Informations- und Kommunikationssysteme können dabei eine Vielzahl an Arbeitsprozessen erleichtern und beschleunigen. Digitale Geschäftsmodelle werden zukünftig die Wirtschaft prägen. Das Land Hessen und die Bundesrepubik Deutschland unterstützt den digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen mit einer wachsenden Anzahl an Förderprogrammen:    

  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
  • Konditionen: Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.
  • Gegenstand der Förderung: Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (inklusive Soloselbständige) sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Jedes Unternehmen kann nur einmalig mit dem DIGI-Zuschuss Quali gefördert werden. Für die Förderung mit dem DIGI-Zuschuss Quali ist es unerheblich, ob das betreffende Unternehmen im Programm DIGI-Zuschuss bereits gefördert wurde. 
  • Konditionen: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Dabei ist die Förderhöhe auf höchstens 10.000,00 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000,00 Euro erfolgen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind nur die Nettokosten förderfähig.
  • Gegenstand der Förderung: 

    Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen den Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, Strategie und Organisation und/oder IT-Sicherheit des Unternehmens unterstützen bzw. flankieren. Sie richten sich an Beschäftigten sowie Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber der Antragsberechtigten Unternehmen und müssen mindestens einem der fünf Kompetenzbereiche des europäischen Kompetenzrahmens DigComp zuzuordnen sein:

    • Informations- und Datenkompetenz
    • Kommunikation und Kooperation
    • Erstellung digitaler Inhalte
    • Sicherheit
    • Problemlösung.
  • Antragsberechtigt: Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung.
  • Konditionen: Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Bei Zusage des Förderzuschusses als Ergänzung zum Darlehen beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens 5 Jahre.
  • Gegenstand der Förderung: Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben (z. B. Investitionen und Betriebsmittel) gefördert.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro, einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Konditionen: Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
  • Gegenstand der Förderung: Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro, sowie weniger als 250 Beschäftigte und mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden) haben.
  • Konditionen: Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
  • Gegenstand der Förderung: Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.
  • Antragsberechtigt: Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen. 
  • Konditionen: Das Förderprogramm spaltet sich in 4 verschiedene Förderlinien mit jeweiligen Konditionen auf. 
  • Gegenstand der Förderung: Das Förderprogramm bietet Ihnen mit seinen 4 Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung.
    Gestalten Sie gemeinsam mit uns Gegenwart und Zukunft.
  • Antragsberechtigt:  Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans.
  • Konditionen: Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter Vollzeitäquivalent) bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt: Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 50 Prozent, bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent, bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent
  • Gegenstand der Förderung: Gegenstand der Förderung im Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist, wahlweise und modular aufgebaut, die Investition in digitale Technologien (Modul 1) sowie die Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden (Modul 2). Die Module 1 und 2 können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Das Förderprogramm zielt darauf ab, insbesondere KMU und Handwerk dabei zu unterstützen, einerseits den Anschluss an die Digitalisierung nicht zu verpassen und andererseits qualifiziert in digitale Technologien bzw. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen zu investieren, um das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen

Innovationen/Forschung & Entwicklung

Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht nur das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sondern auch in vielen Bereichen Wegbereiter des technologischen Fortschritts. EU, Bund und Bundesländer unterstützen den Forschungs- und Entwicklungsprozess mit zahlreichen Förderprogrammen. Eine Auswahl davon haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Antragsberechtigt: Mit dem KfW-Kredit für Wachstum werden in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden und deren Gruppen­umsatz bis (in der Regel) 2 Milliarden Euro beträgt,  Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen und Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland.
  • Konditionen: Die Finanzierung der KfW erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung. Diese kann bis zu 70 % der Vorhaben­finanzierung betragen und darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird. Dies dient dazu eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen. Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
  • Gegenstand der Förderung: Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen gefördert.
  • Antragsberechtigt: Im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Hessen durch einen anteiligen Zuschuss gefördert.
  • Konditionen: Vorhaben der industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung werden mit anteiligen Zuschüssen gefördert. Die Laufzeit eines Projekts beträgt 1 bis 3 Jahre. Die Förderhöhe ist auf 500.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Zuwendungshöhe ist abhängig von der Konstellation des Konsortiums, dem Innovationsgrad der Entwicklung und dem technisch-wissenschaftlichen. 
  • Gegenstand der Förderung: Gefördert werden Modell- und Pilotprojekte zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen hessischen kleinen und mittleren Unternehmen und Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
  • Konditionen: Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro. Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.
  • Gegenstand der Förderung: Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. 
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Konditionen: -
  • Gegenstand der Förderung: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erleichtert Ihnen mit der Förderinitiative KMU-innovativ den Zugang zu Fördermitteln: Beantragung und Bewilligung sind vereinfacht und schnell.
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Weitere mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
  • Konditionen: Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der jeweiligen Unternehmensgröße. Die Staffelung können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. 
  • Gegenstand der Förderung: Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
  • Weitere Infos unter: ZIM

Mitarbeiter/Personal

Mitarbeiter und deren Kompetenzen stellen die Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmen. Dabei ist es wichtig die richtigen Mitarbeiter auf der richtigen Position einzusetzen. Fördermöglichkeiten um neue Mitarbeiter einzustellen, Mitarbeiter weiterzubilden oder auch notwendige Kenntnisse zu vertiefen, können folgende Förderprogramm darstellen:

Die Coronaviruspandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Das Bundesprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern, die von der Coronaviruspandemie betroffen sind.

Folgende Maßnahmen werden durch das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ abgedeckt:

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen):
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  2. Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen):
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  3. Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (um Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden):
    KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  4. Übernahmeprämie:
    KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

Nähere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier.

  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro, sowie weniger als 250 Beschäftigte und mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden) haben.
  • Konditionen: Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
  • Gegenstand der Förderung: Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind kleine und mittlere Untermehmen, mittelständische Unternehmen, Staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen, wie Kammern und Verbände, soweit sie Forschungs- und Entwicklungsbeiträge liefern. 
  • Konditionen: Die genaue Konditionsübersicht können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. 
  • Gegenstand der Förderung: Das Programm hat es sich zur Aufgabe gesetzt, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Die vorliegende Fördermaßnahme adressiert im Rahmen dessen den deutschen Mittelstand. Gefördert werden Projekte, die technikinduzierten Veränderungen in Unternehmen durch Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und -organisation aktiv begegnen.
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe.
  • Konditionen: Die Höhe und die Dauer für die Zahlung des Eingliederungszuschusses hängen immer vom individuellen Einzelfall ab. 
  • Gegenstand der Förderung: Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zahlen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen zeitlich befristeteten Zuschuss zum Arbeitsentgelt Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters, damit die berufliche Wiedereingliederung und die Arbeitsaufnahme leichter gelingen.
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die einen Bewerber mit Schwerbehinderung einstellen.
  • Konditionen: Für die Anstellung im Rahmen eines Praktikum: einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro, bei einer Probebeschäftigung: 1.000 Euro monatlich, bis zu sechs Monate. Weiterhin kann eine Ausbildungsprämie bis zu 10.000 Euro und eine Einstellungsprämie bis zu 9.000 Euro gewährt werden. Weitere Zusatzprämien von bis zu 4.000 € können gezahlt werden für ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen, Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung, junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach dem Besuch der Schule (zum Beispiel Förderschule) sowie Teilnehmende am Modellprojekt (BOM). Erstmaliger Abschluss einer Inklusionsvereinbarung: 2.000 Euro.
  • Gegenstand der Förderung: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen erfüllen, der Haupt(wohn)sitz des schwerbehinderten Menschen und des Unternehmens in Hessen liegt, tariflich oder ortsüblich entlohnt wird und die Arbeitszeit mindestens 18 Stunden pro Woche beträgt, bei Praktika sind Ausnahmen möglich. Die Antragstellung muss vor dem Beschäftigungsbeginn erfolgt. In Ausnahmefällen ist eine verspätete Antragstellung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn möglich.
  • Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe. Die Fördervoraussetzungen nach § 16.1 SGB II iVm. § 54a SGB III müssen erfüllt sein.
  • Konditionen: Sie als Arbeitgeber stellen den Teilnehmern, im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung diesen EQ-Platz zur Verfügung. Parallel dazu besucht der Jugendliche die Berufsschule. Die Vergütung beträgt mind. 243,00 € monatlich. Das kommunale Jobcenter Neue Wege fördert diese Maßnahme mit 243,00 € monatlich zuzüglich einem pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 121,00 €. Die Einstiegsqualifizierung hat eine Laufzeit von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten, die auf eine darauf folgende Ausbildung angerechnet werden können.
  • Gegenstand der Förderung: Zur Förderung junger Menschen im SGB II Leistungsbezug, die bisher keinen Ausbildungsplatz gefunden haben bzw. noch keine Orientierung hinsichtlich einer Ausbildungsrichtung haben, besteht die Möglichkeit der Förderung über die Einstiegsqualifizierung (EQ).
  • Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Unternehmen die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Bei der Beurteilung des KMU-Status sind alle Betriebsstätten, Partnerunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen.
  • Konditionen: Die Förderung ist nicht begrenzt auf zum anerkannten Berufsabschluss führende Weiterbildungen; es können auch Personen gefördert werden, die lediglich eine zertifizierte Teilqualifikation erwerben. Im Rahmen des Programms können auch nicht zertifizierte Teilqualifikationen gefördert werden, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse bereits für sich allein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind oder verbands- oder branchenübergreifende Zertifikate erworben werden.
  • Gegenstand der Förderung: Ziele des Programms WeGebAU sind das Interesse der Betriebe an der Weiterbildung gering qualifizierter oder älterer Beschäftigter zu wecken, die Weiterbildung der Beschäftigten zu intensivieren, Qualifizierungspotentiale stärker zu erschließen, das Qualifizierungsniveau der Beschäftigten zu verbessern und durch Förderung zu unterstützen
  • Antragsberechtigt: Gefördert werden können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder geringfügig beschäftigt sind (nicht nur kurzfristig und für die Sie Sozialversicherungsbeiträge abführen, ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, mindestens 21 Jahre alt sind und keinen beruflichen Abschluss haben oder eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.

    Keinen Anspruch auf Förderung haben Beschäftigte des Bundes und der Bundesländer.

  • Konditionen: ProAbschluss fördert die Weiterbildung mit dem Qualifizierungsscheck für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Teilnahme - und ggf. Prüfungsgebühren bis zu einer Höchstsumme von 4.000 €. Zusätzlich können Ihre Mitarbeiter einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 105 € erhalten, wenn zwischen Wohn- und Qualifizierungsort eine einfache Entfernung von mindestens 50 km liegt. Alle weiteren Kosten müssen entweder vom Beschäftigten getragen werden oder können - ganz oder anteilig – von Ihnen übernommen werden.
  • Gegenstand der Förderung: Die hessische Initiative ProAbschluss unterstützt Unternehmen wie Beschäftigte. Neben der kostenlosen Beratung vor Ort übernehmen die Bildungscoaches der Initiative aller Formalitäten und die Planung der Weiterbildungsmaßnahmen - immer in Abstimmung mit Ihnen und den von Ihnen ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Weitere Hinweise zu Fördermöglichkeiten des kommunalen Jobcenter Neue Wege erhalten Sie über den Arbeitgeberservice.

Weitere Hinweise zu Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie beim Arbeitgeberservice.

Dorf- und Regionalentwicklung (LEADER)

  • Antragsberechtigt: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine 
  • Konditionen: Privatpersonen, Unternehmer und Vereine können eine Förderung in Höhe von 35-50% der Nettokosten erhalten. Die maximale Fördersumme bewegt sich zwischen 25.000 und 200.000 Euro und ist, wie auch die Förderquote, abhängig vom konkreten Projektziel. Kommunen können bei LEADER eine Förderung von 55-75% der Nettokosten erhalten. Die Förderquote unterscheidet sich hierbei von Kommune zu Kommune. Die maximale Fördersumme bewegt sich zwischen 200.000 und 500.000 Euro (abhängig vom konkreten Projektziel).
  • Gegenstand der Förderung: LEADER ist ein methodischer Ansatz zur Regionalentwicklung. Lokale Akteure sollen eingebunden werden und das endogene Entwicklungspotential einer Region nutzen.

Energie und Klimaschutz

Die LEA-Fördermittelberatung gibt Auskunft zum gesamten Spektrum der Fördermöglichkeiten für Energie und Klimaschutz.
Über die LEA-Fördermittelauskunft können Sie sich vorab über mögliche Förderungen informieren. 

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Marco Kreuzer

Leiter Unternehmens- und Gründungsservice

Tel.: (0)6252-68929 70
Fax: (0)6252-68929 29
Mobil: (0)172-891 75 61
marco.kreuzer@wr-bergstrasse.de