Wirtschaftsregion

CORONA-TESTS IN BETRIEBEN / ARBEITSSCHUTZSTANDARDS

Um eine Ausbreitung von Erkrankungen im Unternehmen vorzubeugen, gibt es einige sinnvolle Maßnahmen. Hierzu zählen die Hygieneregeln die jeder Mitarbeiter einhalten sollte sowie auch Optionen, die der Arbeitgeber installieren kann.

Verbindliche Testangebote in Betrieben

Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.

Zulässige Test-Varianten sind PCR-Test, Antigen-Test, Schnelltest oder ein Selbst-Schnelltest.

Bei minderjährigen Mitarbeiter*innen muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Testung durch das Unternehmen eingeholt werden.

Weitere Informationen zu den verbindlichen Testangeboten in Betrieben finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder bei der IHK Darmstadt - Rhein Main Neckar

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Sonderzulassungen von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis einer Corona-Infektion erteilt und in einer Liste veröffentlicht. Die Liste finden Sie hier.
Die Liste der zugelassenen Schnelltests, die nur durch geschultes Personal durchgeführt werden dürfen, finden Sie hier.

Neben der Testung im Unternehmen gibt es mittlerweile mehrere Stellen im Kreis Bergstraße, die Schnelltests durchführen. Eine fortlaufend aktualisierte Auflistung findet sich auf der Internetseite des Kreis Bergstraße: www.kreis-bergstrasse.de

Auch das Land Hessen stellt eine Übersicht mit Teststellen zur Verfügung. Diese finden Sie hier.

 

Arbeitsschutz und Arbeitsschutzstandards während der Coronavirus-Pandemie

Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard. Die bestehenden Corona-Arbeitsschutzregelungen wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten; wenn die Tätigkeit dies zulässt.
  • Arbeitgeber sind im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungen verpflichtet, betriebliche Hygienepläne zu erstellen, umzusetzen sowie zugänglich zu machen.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; auch in Kantinen und Pausenräumen
  • Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken, wo dies nicht möglich ist.
  • Arbeitgeber müssen diese zur Verfügung stellen.
  • Arbeitgeber müssen eine ausreichende Handhygiene am Arbeitsplatz sicherstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
  • Es gelten strenge betriebliche Regelungen zur Kontaktvermeidung im Betrieb:
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Kontakte zwischen den Gruppen sind zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine ausführliche Ausführung dieser Eckpunkte zur Verfügung gestellt. Zudem hat das BMAS häufig gestellte Frage und deren Antworten veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

 

Hygiene am Arbeitsplatz

In der aktuellen Coronavirus-Pandemie sollten Mitarbeiter zueinander wie auch zu Kunden immer den vorgeschriebenen Abstand von 1,5m - 2m einhalten.

Um die Mitarbeiter vor einer Tröpfcheninfektion zu schützen, kann ein sogenannter Niesschutz oder auch Thekenaufsatz überall installiert werden, wo ein Kontakt untereinander unvermeidbar ist.

Weitere Hinweise zur Hygiene am Arbeitsplatz finden Sie hier.

  

Aufgaben der Mitarbeiter

  • Im Krankheitsfalle zuhause bleiben
  • In die Armbeuge Husten und Niesen
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife
  • Nach Möglichkeit desinfizieren der Hände
  • Den Arbeitsplatz regelmäßig reinigen
  • Benutztes Geschirr tagesgleich spülen/in die Spülmaschine räumen
  • Telefone/Smartphones, Tastaturen und Mäuse regelmäßig desinfizieren
  • Auf das Händeschütteln verzichten

 

Aufgaben der Arbeitgeber

  • Türklinken, Fahrstuhlknöpfe, Toiletten und Waschräume so häufig wie möglich gründlich reinigen und desinfizieren lassen. Dem Reinigungspersonal klare Richtlinien aufzeigen
  • Immer für genügend Seife und Desinfektionsmittel sorgen
  • Niesschutz/Thekenaufsätze überall installieren, wo ein Kontakt untereinander unvermeidbar ist
  • Spülschwämme, Handtücher in kurzen Abständen tauschen, bzw. reinigen lassen
  • Küchengeräte wie Mikrowelle, Kühlschrank und Besteck regelmäßig reinigen lassen
  • Auf Abstandsregelungen unter den Mitarbeitern sowie zu den Kunden achten
  • Bürobelegung mit Abstandsregelungen (z.B. auch beim Kopierer, etc.) planen sowie deutlich markieren
  • Schichtpläne so anpassen, dass die Produktion bei einem Krankheitsfall und Quarantäneverordnung fortgeführt werden kann
  • Home-Office Regelungen treffen
  • Mund-Nase-Masken bereitstellen, wenn diese gefordert sind

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Sonderseite zum Thema Coronavirus veröffentlicht. Hier finden Sie Informationen und allgemeine Hinweise über die Infektionswege und die entsprechenden Verhaltensweisen. Ergänzend dazu finden Sie auch auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales Hinweise zum einheitlichen Arbeitsschutz gegen das Coronavirus.

Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände hat Informationen zu arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie zusammengefasst.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht u.a. die Risikogebiete und gibt weiterführende Hinweis was zu tun ist, wenn man selbst oder ein Mitarbeiter vor kurzem in einem der Risikogebiete war.

Über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. erhalten Sie auch ein Faltblatt mit 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung.

Über die Hotline 0800-5554666 hat das hessische Ministerium für Soziales und Integration eine Nummer geschaltet unter der Sie aktuelle Informationen erhalten. Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums: soziales.hessen.de.