Wirtschaftsregion

FÖRDERPROGRAMM FÜR DIE PRODUKTION VON SCHUTZAUSRÜSTUNG

Bundeswirtschaftsministerium weitet Schutzmasken-Förderung aus 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet die Förderung der Maskenproduktion in Deutschland aus. Die Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ wird um zwei Fördermodule ergänzt und in novellierter Form im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wurde am 20. Mai 2020 ergänzt und trat am 1. Juni 2020 in Kraft.

Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken. Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren, erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung für diese Innovationsförderung ist, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind. Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen werden, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Anträge auf Förderung können seit 1. Juni 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.