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VERLÄNGERUNG DER LIQUIDITÄTSHILFE FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN HESSEN

Das Förderprogramm, welches im Zuge der aktuellen Corona-Situation aufgelegt wurde, wird bis einschließlich 30.06.2022 verlängert / Die Programm-Bedingungen bleiben hierbei unverändert

Verlängerung der Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Das Förderprogramm „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ wird bis einschließlich 30.06.2022 verlängert.  - © pixabay

02.03.2022: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) verlängert in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das Förderprogramm „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ bis einschließlich 30.06.2022.

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), der freiberuflich Tätigen, sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH. Der Sitz des Unternehmens oder eine Betriebsstätte müssen sich in Hessen befinden.

Die Programm-Bedingungen bleiben hierbei unverändert, ebenso das Antragsformular vom 01.01.2022:

  • Laufzeiten von 5 Jahren monatlich tilgend und 2 Jahren endfällig
  • Nachrangdarlehen, für das vom Endkreditnehmer keine Sicherheiten gestellt werden müssen
  • Kunden, die das Programm bereits in Anspruch genommen haben, können bis zum aktuellen Höchstbetrag von EUR 500.000,00 einen weiteren Antrag stellen
  • Zinssatz aktuell bei 1,40 % p.a. nominal (2 Jahre) oder 1,80 % p.a. nominal (5 Jahre)
  • Zusagen erstellen wir nach positiver Prüfung innerhalb weniger Tage.

Der Förderkredit wird im Hausbankenverfahren vergeben. D.h. Ihre Hausbank stellt den Antrag bei der WIBank und bleibt Ihr alleiniger Ansprechpartner.

Das Programm soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation beitragen und die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Nachrangdarlehens im vollen Risiko der WIBank, für das keine banküblichen Sicherheiten erforderlich sind.

Das Programm-Merkblatt sowie die beihilferechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Internetseite der WI-Bank.

Info: Weitere Informationen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wie Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld sowie die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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