UKRAINE-KRIEG: KFW-SONDERPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN
Für vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffene Unternehmen steht ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung / Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet
09.05.2022: Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 fördert die KfW Unternehmen und freiberuflich Tätige, die unter Auswirkungen des Ukraine-Krieges leiden:
- Umsatzrückgang, wenn Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % Ihres Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben
- Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
- geschlossene Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus
- gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021)
Gefördert wird alles, was für eine unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Waren¬lager (Betriebsmittel)
- Übernahmen und Beteiligungen
Unternehmen können kleinere oder große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro je Unternehmen oder Unternehmensgruppe beantragen.
Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 15 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre oder 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder bei Krediten über 25 Mio. Euro: 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme
Die KfW übernimmt bis zu 80 % des Risikos von der Hausbank. Der Kreditnehmer haftet zu 100 % für die Rückzahlung. Die KfW verzichtet bei Krediten bis 3 Mio. Euro auf eine eigene Risikoprüfung und prüft Kredite von 3 bis 10 Mio. Euro im Schnellverfahren.
Info: Weitere Informationen über das KfW-Sonderprogramm für Unternehmen im Rahmen des Ukraine-Krieges finden Sie hier.
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