Wirtschaftsregion

NEUE RICHTLINIE ZUR BERATUNGSFÖRDERUNG VON KMU

Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden / Neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen

Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von KMU
Lediglich die Firmendaten werden für die Antragstellung benötigt.  - © pixabay

11.01.2023: Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Info: Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des BAFA.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier.

Besuchen Sie uns auch auf FacebookTwitterLinkedIn und Youtube!