Wirtschaftsregion

NEUE FÖRDERAUFRUFE 2023 FÜR DAS GASTSTÄTTENSONDERPROGRAMM HESSEN

Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen / Neue Antragszeiträume des Gaststättensonderprogramms für 2023 stehen fest

Neue Förderaufrufe 2023 für das Gaststättensonderprogramm Hessen
Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.  - © pixabay

10.01.2023: Alle Gaststättenbetriebe innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum oder in Orts- / Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern und Einwohnerinnen können die Fördergelder beantragen. Die genaue Gebietskulisse finden Sie auf der unten genannten Webseite der WIBank unter „Downloads“. Die Förderquote für Investitionen und Anschaffungen liegt bei 45 Prozent.

Exemplarisch kann Folgendes gefördert werden:

  • Planungskosten,
  • Gebühren (zum Beispiel Baugenehmigung),
  • Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
  • Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
  • Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (etwa Catering, Wareneinkauf),
  • Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (zum Beispiel Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.

Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Die Summer der Mindestinvestition für Investitionen u. Anschaffungen liegt bei 15.000 Euro.

Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt. In diesen Zeiträumen können Anträge über das Kundenportal der WIBank gestellt werden.

 

Info: Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite der WIBank.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf unserer Homepage.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier.

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