EIGENLEISTUNG BEI ENERGIESPARMAßNAHMEN
Zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude ermöglicht wieder Eigenleistung / Materialkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen seit Januar förderfähig / Fachgerechte Durchführung muss bestätigt werden
28.02.2023: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Hausbesitzer Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Das ist jetzt auch wieder möglich, wenn der Eigentümer selbst Hand anlegt. Wer sein Wohngebäude energetisch verbessern möchte, kann zwischen zwei Optionen wählen:
Einer Komplettsanierung, die das Haus in einem Zug durch die Kombination verschiedener Maßnahmen auf ein zu wählendes Effizienzhaus-Niveau bringt. Die Förderung erfolgt über einen Kredit mit Tilgungszuschuss durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Je besser das erreichte Effizienzhaus-Niveau, desto höher der Tilgungszuschuss, also der Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die zweite Option besteht in der Bezuschussung von Einzelmaßnahmen, zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bisher mussten mit der Durchführung der Maßnahmen immer Fachunternehmen beauftragt werden. Seit dem 1. Januar 2023 – mit der zweiten Reformstufe der BEG - werden wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert. Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang jedoch nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung.
Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigt werden. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Eine Barzahlung ist ebenfalls nicht förderfähig.
Details zur Förderung können Sie hier auf den Seiten der KfW oder hier auf den Seiten des BAFA nachlesen. Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten für Energiesparmaßnehmen bei Wohngebäuden finden Sie hier auf der Seite der Energieagentur Bergstraße unter Downloads.
Info: Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, kann sich vom Team der Energieagentur Bergstraße kostenlos und herstellerneutral Rat einholen. Beantwortet werden nicht nur Fragen zu Fördermöglichkeiten, sondern auch zu Technik und Bauphysik. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße fachkundige Informationen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen – alternativ über das Online-Buchungstool.
Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier.
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