Wirtschaftsregion

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 3 PLUS FÜR DAS VIERTE QUARTAL BEANTRAGBAR

Unternehmen können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 über prüfende Dritte auf der bundesweit geltenden Plattform stellen / Auch Neustarthilfe Plus wird bis Jahresende verlängert

Überbrückungshilfe 3 Plus für das vierte Quartal beantragbar
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit 6 Oktober Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus stellen.  - © pixabay

07.10.2021: Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2021.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich.

 

Info: Neben der Überbrückungs- und Neustarthilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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