ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 3 – MEHR GRÜNDER SOLLEN PROFITIEREN
Der Bund beschließt Anpassungen für besonders von der Corona-Krise betroffene neu gegründete Unternehmen / Kreis der Gründer die einen Antrag stellen können wird erweitert
12.04.2021: Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat angekündigt, dass nun auch junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 die Möglichkeit erhalten sollen einen Antrag auf Überbrückungshilfe 3 zu stellen. Bisher waren nur neu gegründete Unternehmen die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, antragsberechtigt.
Anträge auf Überbrückungshilfe 3 können nur auf der bundesweit geltenden Antragsplattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Hier finden Sie auch die genauen Fördervoraussetzungen sowie die Konditionen und weitere Informationen zur Antragstellung.
Info: Neben der Überbrückungshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.
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