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HOME-OFFICE: SO IST DER UNFALLVERSICHERUNGSSCHUTZ GEREGELT

Zur neuen Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitsbedingungen gehört auch das Homeoffice / Regelungen zum Versicherungsschutz müssen bei dieser Arbeitsform angepasst werden

Home-Office: so ist der Unfallversicherungsschutz geregelt
Regelungen zum Versicherungsschutz müssen bei dieser Arbeitsform aktualisiert werden - © pixabay

04.03.2020: Viele Arbeitnehmer wünschen sich von ihren Arbeitgebern die Möglichkeit, auch von zuhause aus arbeiten zu können. Verschiedene Studien zeigen, dass eine Kombination aus Anwesenheit im Büro und dem Arbeiten im Home-Office positive Auswirkungen auf Unternehmen und Mitarbeiter hat. Neben gestiegener Produktivität wurden auch weniger Fehlzeiten und eine höhere Lebensqualität der Mitarbeiter festgestellt. Maßnahmen zur Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter gehören immer stärker zu den Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen. In vielen Branchen herrscht Fachkräftemangel und Unternehmen liefern sich einen „Kampf um die besten Köpfe“. Studien zeigen dabei, dass Faktoren wie Work-Life-Balance und flexible Arbeitszeitmodelle eine zunehmende Rolle bei der Arbeitgeberwahl spielen. Auch die Arbeitgebermarke wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor für die Personalgewinnung.

Bei diesen meist positiven Eigenschaften von Home-Office darf der Unfall- bzw. Versicherungsschutz nicht außeracht gelassen werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell entschieden, dass ein schwerer Unfall aus dem Jahr 2013 einer im Homeoffice arbeitenden Mutter nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung als Wegeunfall entschädigt werden muss. Denn nach Auffassung des Bundessozialgerichts sind die aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammenden Regeln über den Versicherungsschutz für die Eltern auf dem Weg zur Arbeit von und zur Kindertagesstätte nicht auf das Homeoffice anwendbar.

Ein wesentliches Argument des BSG: Nur der Weg zwischen dem Ort des privaten Aufenthalts und der versicherten Tätigkeit ist versichert (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Wenn aber der Ort des privaten Aufenthalts und der Ort der versicherten Tätigkeit – wie bei der Arbeit im Homeoffice – identisch seien, könne die Regelung nicht zugunsten der im Homeoffice arbeitenden Person angewendet werden.

Jetzt sollte der Gesetzgeber aktiv werden, um Arbeitende im Homeoffice bei der Zurücklegung von Wegen mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die eine andere Arbeitsstätte aufsuchen. Agilität und Flexibilität in der Berufswelt benötigen passgenaue gesetzliche Rahmenbedingungen.

Falls Sie mehr zum Thema Home-Office und speziell zu den arbeitsrechtlichen Grundlagen erfahren möchten können sie gerne an unserer Workshopreihe zum o. g. Thema teilnehmen.

Nähere Informationen über die Workshops und deren Inhalte finden Sie hier. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie, sich bis spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Termin online oder per E-Mail anzumelden.

Info: Weitere Informationen zum Förderprojekt HO² - Home-Office Odenwald finden Sie hier. 

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