Wirtschaftsregion

HÄRTEFALLHILFEN KMU ENERGIE – HESSEN

Mit den Härtefallhilfen Energie entlastet das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen, die im Jahr 2022 in besonderem Maße von gestiegenen Energiekosten betroffen waren und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind

Härtefallhilfen KMU Energie – Hessen
Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen (KMU) im Haupterwerb mit Sitz in Hessen. - © pixabay

16.03.2023: Zur Entlastung von Unternehmen, die von den Folgen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine von steil gestiegenen Energiekosten betroffen sind, hat der Bund mit dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), der Dezember Soforthilfe für Erdgas und Wärme sowie den Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas bereits Unterstützungen geleistet. Mit der Härtefallhilfe gewährt das Land Hessen Härtefallleistungen aus Mitteln des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz dieser Unterstützungen vom Anstieg der Energiekosten so betroffen sind, dass ihre Existenz bedroht ist.

Gemeint sind sowohl die Kosten für die leitungsgebundenen Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme als auch die Kosten für die nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas (LPG), Kohle, Holz und Koks. Kosten für Treibstoffe und erneuerbare Energien sind nicht Gegenstand der Härtefallhilfe.

Erstattet werden die Mehrkosten für die Energiekostensteigerungen des Jahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des negativen EBITDA und bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen.

 

Info: Alle Unterlagen und Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online.

 

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