Wirtschaftsregion

ANTRAGSFRIST DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 3 UND NEUSTARTHILFE VERLÄNGERT

Verlängerung der Antragsfristen für Erstanträge der Überbrückungshilfe 3 Plus bis zum 31. Dezember 2021 / Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der Soloselbstständige unterstützt werden

Antragsfrist der Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe verlängert
Verlängerung der Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge der Überbrückungshilfe 3. - © pixabay

09.09.2021: Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 (Frist verlängert) über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Info: Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe Plus finden Sie hier. 

Neben der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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