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NEUSTART DER GEFÖRDERTEN ENERGIEBERATUNG

Antragstellung im Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude wieder möglich / Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet / BAFA fördert erneut individuelle Sanierungsfahrpläne

Neustart der geförderten Energieberatung
Ein individueller Sanierungsfahrplan analysiert den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und zeigt die Schritte zum energieeffizienten Gebäude  - © Pixabay

24.01.2024: Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 war eine Antrags- und Bewilligungspause für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) erforderlich, die nun aufgehoben wurde.

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert. Den Beratenen ist in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) aufzuzeigen, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung). Der iSFP bietet damit einen ersten Überblick über Sanierungsmaßnahmen, Kosten und die zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann.

Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden übernommen, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert wird.

Seit dem 1. Juli 2023 stellen Beratungsempfänger den Förderantrag beim BAFA selbst, sie können jedoch auch die Energieberaterin oder den Energieberater dazu bevollmächtigen. Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Expertin oder einem Experten der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ durchgeführt wird.

Detaillierte Informationen sowie das Formular zur Online-Antragstellung finden Sie hier: BAFA

Wenn Sie innerhalb von 15 Jahren Maßnahmen aus dem iSFP schrittweise umsetzen, bekommen Sie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Förderbonus von fünf Prozent zusätzlich zum vorgesehenen Fördersatz – außer bei einer neuen Heizung. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Gebäudetechnik (Lüftungsanlage, Digitalisierung) betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 Euro.

Info: Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet alle Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Ihr Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Sie fachkundige Informationen, kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252/ 68929-88 zu erreichen oder Sie buchen hier Ihren Termin online.

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