Wirtschaftsregion

Grundzentrum

Laut der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) sollen Grundzentren „Funktionen der überörtlichen Grundversorgung“ erfüllen: „Hierzu gehören in der Regel Schulen der Primarstufe, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Apotheken, Nahversorger im Einzelhandel und andere Einrichtungen des Dienstleistungsbereichs.“ Im Einzelfall können Grundzentren auch Standort von Einrichtungen gehobener Funktionen sein, zum Beispiel einer weiterführenden Schule oder eines medizinischen Versorgungszentrums. Darüber hinaus sollen sie eine gute Verkehrsinfrastruktur aufweisen.

Beispiele für Grundzentren im Kreis Bergstraße sind Einhausen, Hirschhorn und Wald-Michelbach.

Die MKRO hat in mehreren Beschlüssen bundeseinheitliche Ausstattungsmerkmale für die Zentralitätsstufen Grundzentrum, Mittelzentrum und Oberzentrum festgelegt. Die Raumordnungspläne der Bundesländer sollen sich an diesen Stufen orientieren und können diese jeweils differenzieren.

In der MKRO beraten sich Bund und Länder in grundsätzlichen Fragen der Raumordnung. Mitglieder der MKRO sind die bei Bund und Ländern für die Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren. Ständige Geschäftsstelle der MKRO ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur