Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung sowie die Sanierung zum Effizienzhaus und den Ergänzungskredit, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen – wie zum Beispiel Dämmung und Heizungsoptimierung - zuständig.
Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung, deren Konditionen reformiert werden. Auch die Förderbedingungen der zinsvergünstigten Kredite mit Tilgungszuschuss für die Gesamtsanierung werden angepasst. Der Ergänzungskredit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen mit Förderzusage bleibt jedoch unverändert bestehen.
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Stichtag können nur noch Anträge zu den neuen Konditionen gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Die Förderung ist verbindlich reserviert und wird auch gemäß den alten Förderbedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend zugesagt.
Bereits erstellte technische Projektbeschreibungen (TPB) des BAFA bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig, Bestätigungen zum Antrag (BzA) der KfW behalten ihre Gültigkeit für 6 Monate. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen vorzunehmen. In dieser Zeit können mit den bereits bestehenden Kennziffern noch Anträge zu den alten Konditionen gestellt werden. Die Erstellung neuer Kennziffern ist jedoch erst wieder ab dem 21. Juli möglich. Dann werden KfW und BAFA die aktualisierten Förderbedingungen online gestellt haben.
Die Energieagentur Bergstraße berät die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße zu passenden Förderprogrammen, erläutert die Förderbedingungen und zeigt den Weg zur Antragstellung. Zudem gibt sie mit ihren Fördertabellen für Bestandsgebäude und Neubauten auf ihrer Internetseite einen strukturierten Überblick, welche Programme für energieeffiziente Neubauten oder die energetische Sanierung bestehender Gebäude infrage kommen.
