Fördertabelle Neubau – für Energieeinsparmaßnahmen im Kreis Bergstraße.

In der folgenden Übersicht finden Sie in der ersten Spalte die geförderte Maßnahme. In der zweiten Spalte ist aufgeführt, wenn der berechtigte Personenkreis eingeschränkt ist oder die Förderung nicht bundesweit gilt sowie die wichtigsten Förderbedingungen. Die technischen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien, die Sie auf den Internetseiten des Fördermittelgebers nachlesen können. Diesen finden Sie in der letzten Spalte.

Beim Anklicken des Fördermittelgebers werden Sie zu dessen Internetseite mit detaillierten Informationen weitergeleitet. Die dritte Spalte gibt Auskunft über die Art und Höhe der Förderung.
Die Angaben sind ohne Gewähr. Da die Zinsen variieren, erfragen Sie bitte die aktuellen Zinssätze direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der WI-Bank Hessen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die Förderanträge immer vor Auftragsvergabe / Kauf zu stellen

Energiesparhäuser

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Neubau oder Erstkauf
Stufe Effizienzhaus 55 Wohngebäude
  • Effizienzhaus 55
  • Planung u. Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experte
  • Keine Gas- oder Ölheizung!
  • Gültige Baugenehmigung muss vorliegen
Stufe Klimafreundliches Wohngebäude:
  • Effizienzhaus 40
  • Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Planung u. Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experte
  • Keine Gas-, Öl- oder Biomasseheizung!
Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
  • zusätzlich Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder „PREMIUM“ erforderlich
  • Darlehen, zinsverbilligt
  • Effizienzhaus 55 und Klimafreundliches Wohngebäude (KFN WG)  bis max. 100.000 € je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFN WG-Q)  bis max. 150.000 € je Wohneinheit
  • Effektiver Zinssatz Effizienzhaus 55 derzeit 1,99 % bei 25 Jahren Laufzeit / 3 tilgungsfreien Jahren / 10 Jahren Zinsbindung
  • Effektiver Zinssatz Klimafreundliches Wohngebäude / - mit QNG derzeit 1,71 % bei 25 Jahren Laufzeit / 3 tilgungsfreien Jahren / 10 Jahren Zinsbindung
KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private SelbstnutzungKfW 297

Klimafreundlicher Neubau WohngebäudeKfW 298
Wohneigentum für Familien (WEF)
Neubau oder Erstkauf
Nur Familien mit Kindern (und Alleinerziehende) mit geringem Einkommen
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen bei 1 Kind maximal 90.000 € plus 10.000 € für jedes weitere Kind
  • Nur eine selbstgenutzte Wohneinheit (Haus oder Wohnung)
Stufe Klimafreundliches Wohngebäude:
  • Effizienzhaus 40
  • Anforderung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“
  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experte
  • Keine Gas-, Öl- oder Biomasseheizung!
Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
  • zusätzlich Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder „PREMIUM“ erforderlich
Darlehen, zinsverbilligt: Klimafreundliches Wohngebäude (WEF)
  • 1 oder 2 Kinder bis maximal 170.000 €
  • 3 oder 4 Kinder bis maximal 200.000 €
  • Ab 5 Kindern bis maximal 220.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (WEF)
  • 1 oder 2 Kinder bis maximal 220.000 €
  • 3 oder 4 Kinder bis maximal 250.000 €
  • Ab 5 Kindern bis maximal 270.000 €
  • Effektiver Zinssatz derzeit 0,95 % bei 25 Jahren Laufzeit / 3 tilgungsfreien Jahren / 10 Jahren Zinsbindung
KfW Wohneigentum für Familien – Neubau KfW 300
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
Neubau oder Erstkauf
  • Mindestens Effizienzhaus 55
  • Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus)
  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experte
  • Keine Gas-, Öl- oder Biomasseheizung!
  • Anforderungen an die Begrenzung der Lebenszykluskosten
  • Anforderungen an die Optimierung der Wohnflächen
  • Darlehen, zinsverbilligt
  • Bis max. 100.000 € je Wohneinheit
  • Effektiver Zinssatz derzeit 0,51 % bei 25 Jahren Laufzeit / 3 tilgungsfreien Jahren / 10 Jahren Zinsbindung
KfW Klimafreundlicher Neubau im NiedrigpreissegmentKfW 296
Effizienzhaus Neubau
  • Nur für Objekte im Land Hessen
  • Nur für Vermieter großer Objekte
  • zusätzliche Zinsverbilligung bei Inanspruchnahme "KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude"
  • Zinsverbilligung von 1,32 % auf die KfW Konditionen für fünf Jahre
Stand 03.03.2026

Photovoltaik

Fördergegenstand
Bedingungen
Art der Förderung
Fördermittelgeber
Photovoltaik
Erneuerbare Energien Programmteil „Standard“
  • Darlehen, Zins nach Einstufung durch Hausbank
Photovoltaik (Einspeisevergütung)
  • Fördersätze nach EEG ab Inbetriebnahme für 20 Jahre geltend
  • Einspeisevergütung für die installierte Leistung
  • bis 10 kW bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh
  • bis 100 kW bei Volleinspeisung 10,35 ct/kWh
  • bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh
  • bis 40 kW bei Teileinspeisung 6,73 ct/kWh
  • bis 100 kW bei Teileinspeisung 5,50 ct/kWh
  • Anpassung zum 31.7.26
Photovoltaik / Speicher
  • Nur für Anlagen im Land Hessen
  • Installierte Leistung bis 20 kW
  • Anlagen zum Eigenverbrauch mit Teileinspeisung
  • Nur private Eigentümer von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien
  • befristet bis 31.12.28
  • Darlehen
  • maximal 90 % der Investitionskosten (10.000 bis 50.000 €)
  • Laufzeit 10 Jahre
  • Zinsverbilligung um 1,5 %
Balkon-Photovoltaik
  • Nur Bürger der Gemeinde Biblis
  • bis 600 W
  • Antrag nach Anschaffung
Zuschuss 25 % (maximal 150 € pro Anlage)
Balkon-Photovoltaik
Nur Bürger der Stadt Bürstadt
Antragstellung jeweils März bis Dezember
Zuschuss 100 € pro Anlage
Balkon-Photovoltaik
Nur Bürger der Gemeinde Groß-Rohrheim
Zuschuss 50 € pro Modul (max. 100 €)
Stand 03.03.2026

Weitere Energiesparprogramme

Fördergegenstand
Ort / Bedingungen
Art der Förderung
Fördermittelgeber
Stromsparende Kühl-/Gefriergeräte
Nur für Kunden der Stadtwerke Viernheim
Zuschuss 25 € für Geräte der Klasse A–C
Diverse Energieboni
Nur für ENTEGA / GGEW-Kunden
Zuschüsse nach Anbieterbedingungen
Stand 21.01.2026