Fördertabelle Bestandsgebäude – für Energieeinsparmaßnahmen im Kreis Bergstraße.

In der folgenden Übersicht finden Sie in der ersten Spalte die geförderte Maßnahme. In der zweiten Spalte ist aufgeführt, wenn der berechtigte Personenkreis eingeschränkt ist oder die Förderung nicht bundesweit gilt sowie die wichtigsten Förderbedingungen. Die technischen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien, die Sie auf den Internetseiten des Fördermittelgebers nachlesen können. Diesen finden Sie in der letzten Spalte. Beim Anklicken des Fördermittelgebers werden Sie zu dessen Internetseite mit detaillierten Informationen weitergeleitet. Die dritte Spalte gibt Auskunft über die Art und Höhe der Förderung.

Die Angaben sind ohne Gewähr. Da die Zinsen variieren, erfragen Sie bitte die aktuellen Zinssätze direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der WI-Bank Hessen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die Förderanträge immer vor Auftragsvergabe / Kauf zu stellen.

Energieberatung & Steuerliche Förderungen

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Vor-Ort-Energieberatung (iSFP)
  • Wohngebäude
  • Bauantrag vor mindestens 10 Jahren
  • Zuschuss
  • 50 % der Kosten
  • 1-/2-Familienhaus maximal 650 €
  • Mehrfamilienhaus maximal 850 €
  • 250 € zusätzlich bei Erläuterung für Wohneigentümergemeinschaft
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
  • Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • Lohnkosten müssen ausgewiesen werden
  • 20 % der Lohnkosten
  • Maximal 1.200 €/Jahr absetzbar
  • Nicht kombinierbar mit KfW-/ BAFA-Förderung!
Steuerbonus für energetische Sanierung
  • Nur für ausschließlich selbstgenutzte Gebäude
  • Förderfähig nach KfW und BAFA
  • Nachweis durch Fachunternehmen
  • 20 % der Investitionskosten
  • 50 % der Energieberaterkosten
  • Maximal 40.000 € über 3 Jahre absetzbar
  • Nicht kumulierbar mit KfW-/ BAFA-Förderung und Handwerkerbonus!
Stand 03.03.2026

Holzheizungen

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Pellet-/
Hackschnitzelkessel
  • Automatisch beschickt
  • Pufferspeicher mind. 30 l/kW Nennwärmeleistung
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
  • Zuschuss
  • Grundförderung 30 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 30.000 € für 1. Wohneinheit
- +15.000 € für die 2.-6. Wohneinheit
- + 8.000 € ab 7. Wohneinheit
  • Emissionsminderungszuschlag pauschal 2.500 €
- Staubemission maximal 2.5 mg/m³
  • + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
- Nur in Kombination mit Wärmepumpe, Solarthermie oder PV zur Warmwasserbereitung
- Bei Ersatz und Entsorgung einer betriebsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, Gaszentral- (mindestens 20 Jahre alt) oder Biomasseheizung (mindestens 20 Jahre alt)
- Nur für selbstnutzende Eigentümer für die selbstgenutzte Wohneinheit
- Ab 2029/2030 nur noch 17 %, 2031/2032 14 %, 2033/2034 11 %, 2035/2036 8 %
  • + 30 % Einkommensbonus
- Nur für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 40.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen für die selbstgenutzte Wohneinheit
  • Kumulation maximal 70 %
  • Ergänzungskredit zur Finanzierung möglich
- Nur zusätzlich bei Zuschusszusage
- Zinsvergünstigt für selbstnutzende Eigentümer mit max. 90.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen
KfW Heizungsförderung für Privatpersonen -
Wohngebäude KfW 458

KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude KfW 358/359
Pelletöfen mit Wassertasche
  • Automatisch beschickt
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Pellet-/Hackschnitzelkessel
Siehe Pellet-/Hackschnitzelkessel
Kombikessel
  • Automatisch beschickt
  • Pufferspeicher mind. 55 l/kW Nennwärmeleistung
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Pellet-/Hackschnitzelkessel
Siehe Pellet-/Hackschnitzelkessel
Scheitholzvergaserkessel
  • Pufferspeicher mind. 55 l/kW Nennwärmeleistung
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Pellet-/Hackschnitzelkessel
Siehe Pellet-/Hackschnitzelkessel
Heizungsoptimierung
  • Reduzierung der Staubemissionen von Biomasseanlagen
  • Zuschuss
  • 50 % der Investitionskosten
Stand 03.03.2026

Wärmepumpen

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Wärmepumpen
  • Heizung oder Heizung + Warmwasserbereitung
  • Brauchwasser-Wärmepumpe nur in Verbindung mit gefördertem Wärmeerzeuger
  • Bivalente Kombi-/Kompaktgeräte nur anteilige Kosten
  • Ab 1.1.28 nur natürliche Kältemittel
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
  • Zuschuss
  • Grundförderung 30 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 30.000 € für 1. Wohneinheit
- +15.000 € für die 2.-6. Wohneinheit
- + 8.000 € ab 7. Wohneinheit
  • + 5 % Wärmepumpenbonus für entweder
- Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder
- Natürliches Kältemittel
  • + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
- Bei Ersatz und Entsorgung einer betriebsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, Gaszentral- (mindestens 20 Jahre alt) oder Biomasseheizung (mindestens 20 Jahre alt)
- Nur für selbstnutzende Eigentümer für die selbstgenutzte Wohneinheit
- Ab 2029/2030 nur noch 17 %, 2031/2032 14 %, 2033/2034 11 %, 2035/2036 8 %
  • + 30 % Einkommensbonus
- Nur für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 40.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen für die selbstgenutzte Wohneinheit
  • Kumulation maximal 70 %
  • Ergänzungskredit zur Finanzierung möglich
- Nur zusätzlich bei Zuschusszusage
- Zinsvergünstigt für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 90.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen
KfW Heizungsförderung für Privatpersonen -
Wohngebäude KfW 458

KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude KfW 358/359
Stand 03.03.2026

Solaranlagen

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Solarthermische  Anlagen / Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT)
  • Zur Warmwasserbereitung und / oder Heizungsunterstützung oder
  • Zur Versorgung eines Gebäudenetzes oder
  • Zur solaren Kälteerzeugung
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
  • Zuschuss
  • Grundförderung 30 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 30.000 € für 1. Wohneinheit
- +15.000 € für die 2.-6. Wohneinheit
- + 8.000 € ab 7. Wohneinheit
  • + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
- Bei Ersatz und Entsorgung einer betriebsfähigenÖl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, Gaszentral- (mindestens 20 Jahre alt) oder Biomasseheizung (mindestens 20 Jahre alt)
- Nur für selbstnutzende Eigentümer für die selbstgenutzteWohneinheit
- Ab 2029/2030 nur noch 17 %, 2031/2032 14 %, 2033/2034 11 %, 2035/2036 8 %
  • + 30 % Einkommensbonus
- Nur für selbstnutzende Eigentümer mit max.40.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen für die selbstgenutzte Wohneinheit
  • Kumulation maximal 70 %
  • Ergänzungskredit zur Finanzierung möglich
- Nur zusätzlich bei Zuschusszusage
- Zinsvergünstigt für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 90.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen
KfW Heizungsförderung für Privatpersonen -
Wohngebäude KfW 458

KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude KfW 358/359
Stand 03.03.2026

Sonstige Heizungen

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Innovative Heiztechnik  auf Basis erneuerbarer Energie
  • Mindestens 80 % der Heizlast durch erneuerbare Energie erreicht
  • Eintragung auf Positivliste
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Solarthermische Anlage
Heizungsförderung
KfW 458 
Ergänzungskredit
KfW 358/359
Brennstoffzellenheizung
  • Betrieb mit 100 % grünem oder blauem Wasserstoff und/oder Biomethan
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Solarthermische Anlage
Heizungsförderung
KfW 458 
Ergänzungskredit
KfW 358/359
Wasserstofffähige  Heizung
  • Bei Inbetriebnahme mit 100 % grünem oder blauem Wasserstoff oder
  • Umrüstbar und im Wasserstoffnetzausbaugebiet gelegen mit Versorgungs-Fahrplan
  • „H2-ready“ nicht ausreichend
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Solarthermische Anlage, jedoch nur für die Investitionsmehrkosten
Heizungsförderung
KfW 458 
Ergänzungskredit
KfW 358/359
Provisorische Heiztechnik
  • Bei Heizungsdefekt werden mit einer geförderten neuen Heizungsanlage auch die Mietkosten für eine provisorische Heizung mitgefördert
Kosten  für Mietdauer bis maximal 1 Jahr ab Antragstellung
Heizungsförderung
KfW 458 
Anschluss an ein  Gebäude- / Wärmenetz
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
Zuschuss, Boni und Ergänzungskredit wie Solarthermische Anlage
Heizungsförderung
KfW 458 
Ergänzungskredit
KfW 358/359
Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäude-/ Wärmenetzes
  • Mindestens 65 % erneuerbare Energie und/oder unvermeidbare Abwärme
  • Energieeffizienz-Experte bei Errichtung
  • Zuschuss
  • Grundförderung 30 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 30.000 € für 1. Wohneinheit
- +15.000 € für die 2.-6. Wohneinheit
- + 8.000 € ab 7. Wohneinheit
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
  • Heizungsalter mindestens 2 Jahre
  • Heizungsalter bei fossiler Heizung maximal 20 Jahre
  • Maximal 5 Wohneinheiten
  • Hydraulischer Abgleich
  • Zuschuss
  • 15 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 30.000 € für 1. Wohneinheit und Jahr
- Mit iSFP (individuellem Sanierungsfahrplan)  maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
  • + 5 % iSFP-Bonus (Energie-Effizienz-Experte erforderlich)
Stand 03.03.2026

Sanierung - Einzelmaßnahmen

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Einzelmaßnahmen
Heizungsoptimierung siehe „Sonstige Heizungen“
Heizungsförderung siehe Holzheizung /
Wärmepumpe /Solaranlage / Sonstige Heizungen
  • Gebäudehülle
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken,Bodenflächen
- Vorhangfassaden
- Fenster, Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik wie Lüftungsanlage, Digitalisierung
  • Energie-Effizienz-Experte erforderlich
  • Umsetzungsfrist 36 Monate, nicht verlängerbar
  • Antragstellung nach Auftragsvergabe mit auflösender oder aufschiebender Bedingung
  • Bauantrag vor mindestens 5 Jahren
  • Nicht kombinierbar mit Steuerermäßigung für energetische Sanierung sowie für Handwerkerleistungen
  • Bei Eigenleistung
- Nur das Material ist förderfähig
- Bestätigung des fachgerechten Einbaus durch einenEnergie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmen
- Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig
Heizungsförderung siehe Heizungen
Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik wird zusätzlich zur Heizungsförderung gewährt.
  • Zuschuss (außer Heizung)
  • 15 % der förderfähigen Investitionskosten
- Mindestens 2.000 € Investitionskosten
- Maximal 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit und Jahr
- Mit iSFP (individuellem Sanierungsfahrplan) maximal 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
  • + 5 % wenn Sanierungsmaßnahme gemäß iSFP (innerhalb 15 Jahren nach Erstellung)
  • Zusätzlich Zuschuss zu Planung und Baubegleitung
  • 50 % der Energieberaterkosten
  • Förderfähige Kosten maximal
- Bei 1-2 Wohneinheiten 5.000 € pro Jahr
- Ab 3 Wohneinheiten 2.000 € pro Wohneinheit, maximal 20.000 € pro Jahr
  • Ergänzungskredit zur Finanzierung möglich
- Nur zusätzlich bei Zuschusszusage
- Förderfähige Kosten maximal 120.000 € proWohneinheit
- Zinsvergünstigt für selbstnutzende Eigentümer mit maximal 90.000 € zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen
- Effektiver Zinssatz bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung mit Zinsvergünstigung 0,39 %, ohne Zinsvergünstigung 3,50 %
BAFA 

Ergänzungskredit  
KfW 358/359
Maßnahmen im  Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms
  • Nur Objekte in Bensheim und den Grasellenbacher Ortsteilen Litzelbach, Scharbach, Tromm und Wahlen
  • Sanierung, Umwidmung, Neubau möglich
  • Zuschuss
  • 35 % der Nettoinvestitionskosten
  • Fördersumme maximal 45.000 €
  • Bei Einzelkulturdenkmalen sowie Umnutzung zu Wohnraum höhere Fördersummen möglich
Stand 03.03.2026

Komplettsanierung

Fördergegenstand
Bedingungen
Art und Höhe der Förderung
Fördermittelgeber
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Energie-Effizienz-Experte erforderlich
  • Umsetzungsfrist 54 Monate
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Bauantrag vor mindestens 5 Jahren
  • Nicht kombinierbar mit Steuerermäßigung für energetische Sanierung sowie für Handwerkerleistungen
  • Sanierung zu den Effizienzhaus-Klassen Denkmal, 85, 70, 55 und 40 jeweils mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse möglich
  • Erneuerbare-Energien-Klasse zu 65 % mit erneuerbarer Energie beheizt sowie Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (außer Denkmal)
  • Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse nicht kumulierbar
  • Worst Performing Building-Bonus Nachweis durch Energieausweis Klasse H oder Baujahr vor 1957 ohne nennenswerte Außenwandsanierung
  • Darlehen und Tilgungszuschuss
Effektiver Zinssatz derzeit 2,81 % bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung
  • Förderfähige Investitionskosten je Wohneinheit
- Maximal 120.000 €
- Maximal 150.000 € bei Erneuerbare-Energien- /Nachhaltigkeitsklasse
  • Tilgungszuschuss
- 5 %   Effizienzhaus Denkmal / Effizienzhaus 85
- 10 % Effizienzhaus 70
- 15 % Effizienzhaus 55
- 20 % Effizienzhaus 40
  • + 5 % Bonus für Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklasse
  • + 10 % Bonus „Worst Performing Building“
- Bei Effizienzhaus 40 und 55 alle Varianten
- Bei Effizienzhaus 70 nur Erneuerbare-Energien-Klasse
  • + 15 % Bonus serielle Sanierung
- Kumulation mit „Worst Perforiming Building“-Bonus 20 %
  • + 50 % Tilgungszuschuss für Planung /Baubegleitung
  • Förderfähige Investitionskosten je Wohneinheit
- Bis 2 Wohneinheiten maximal 10.000 €
- Ab 3 Wohneinheiten bis zu 4.000 € je Wohneinheit, maximal 40.000 €
Kauf und  Sanierung „Jung kauft Alt“
  • Nur für Privatpersonen mit mindestens 1 Kind
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 90.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind
  • Energieausweis Effizienzklasse F, G, H oder denkmalgeschützt
  • Sanierung innerhalb 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE
  • Zinsverbilligtes Darlehen
  • Darlehensbetrag
- Bei 1 Kind maximal 100.00 €
- Bei 2 Kindern 125.000 €
- Ab 3 Kindern 150.000 €
  • Effektiver Zinssatz derzeit 0,51 % bei 25 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Jahren, 10 Jahren Zinsbindung
  • Kombination mit der Förderung von Einzelmaßnahmen oder der Komplettsanierung zum Effizienzhaus möglich
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Nur für Vermieter großer Objekte in Hessen
  • Zusätzliche Zinsverbilligung des KfW Programms 261 – Sanierung zum Effizienzhaus
  • Zinsverbilligung für 5 Jahre
- Von 0,42 % beim Effizienzhaus 85
- Von 0,97 % beim Effizienzhaus 70 sowie Effizienzhaus Denkmal
- Von 1,32 % beimEffizienzhaus 40 sowie 55
Stand 03.03.2026

Photovoltaik

Fördergegenstand
Bedingungen
Art der Förderung
Fördermittelgeber
Photovoltaik
Erneuerbare Energien Programmteil „Standard“
  • Darlehen, Zins nach Einstufung durch Hausbank
Photovoltaik (Einspeisevergütung)
  • Fördersätze nach EEG ab Inbetriebnahme für 20 Jahre geltend
  • Einspeisevergütung für die installierte Leistung
  • bis 10 kW bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh
  • bis 100 kW bei Volleinspeisung 10,35 ct/kWh
  • bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh
  • bis 40 kW bei Teileinspeisung 6,73 ct/kWh
  • bis 100 kW bei Teileinspeisung 5,50 ct/kWh
  • Anpassung zum 31.7.26
Photovoltaik / Speicher
  • Nur für Anlagen im Land Hessen
  • Installierte Leistung bis 20 kW
  • Anlagen zum Eigenverbrauch mit Teileinspeisung
  • Nur private Eigentümer von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien
  • befristet bis 31.12.28
  • Darlehen
  • Maximal 90 % der Investitionskosten (10.000 bis 50.000 €)
  • Laufzeit 10 Jahre
  • Zinsverbilligung um 1,5 %
Balkon-Photovoltaik
  • Nur Bürger der Gemeinde Biblis
  • bis 600 W
  • Antrag nach Anschaffung
Zuschuss 25 % (maximal 150 € pro Anlage)
Balkon-Photovoltaik
Nur für Bürger der Stadt Bürstadt,
Antragstelltung jeweils März bis Dezember
Zuschuss 100 € pro Anlage
Balkon-Photovoltaik
Nur für Bürger der Gemeine Groß-Rohrheim
Zuschuss 50 € pro Modul (maximal 100 €)
Stand 03.03.2026

Weitere Energiesparprogramme

Fördergegenstand
Bedingungen
Art der Förderung
Fördermittelgeber
Stromsparende Kühl-/Gefriergeräte
Nur für Kunden der Stadtwerke Viernheim
Zuschuss 25 € für Geräte der Klasse A–C
Diverse Energieboni
Nur für ENTEGA / GGEW-Kunden
Zuschüsse nach Anbieterbedingungen
Stand 03.03.2026