27.04.2026

Wer Ladeinfrastruktur in oder an einem Mehrparteienhaus aufbauen möchte, kann dafür seit dem 15. April 2026 eine Bundesförderung nutzen. Das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrparteienhäusern, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen. Förderfähig sind Vorhaben an Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Gefördert werden nicht nur betriebsfähige Ladepunkte, sondern auch die dazu notwendige Vorverkabelung, der Netzanschluss, die technische Ausrüstung sowie notwendige bauliche Maßnahmen. Das erleichtert es, Ladeinfrastruktur nicht nur punktuell, sondern von Beginn an so zu planen, dass sie bei wachsendem Bedarf erweitert werden kann.

Die Förderhöhe ist nach Art der Maßnahme gestaffelt: Für die reine Vorverkabelung sind Zuschüsse von bis zu 1.300 Euro je Stellplatz möglich. Für einen betriebsfähigen Ladepunkt inklusive Vorverkabelung sind es bis zu 1.500Euro je Stellplatz, bei bidirektional nutzbaren Ladepunkten bis zu 2.000 Euro. Im wettbewerblichen Verfahren für größere Wohnungsbestände gilt eine maximale Förderquote von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Zu beachten sind mehrere Förderbedingungen. Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent aller zum Objekt gehörenden Stellplätze elektrifiziert werden. Förderfähig sind ausschließlich Stellplätze, die den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses zugeordnet sind. Sie dürfen nicht öffentlich zugänglich sein und nicht gewerblich genutzt werden. Ladepunkte müssen zudem eine Leistung von mindestens11 kW und maximal 22 kW aufweisen. Der spätere Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur muss mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen.

Das BMV hat das Förderprogramm in drei parallel laufende Förderaufrufe gegliedert: für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen. Für die ersten beiden Gruppen gilt das Prinzip der direkten Bearbeitung nach Antragseingang; die Antragstellung ist hier bis zum 10.November 2026 möglich, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind. Für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen läuft die Antragstellung im wettbewerblichen Verfahren bis zum 15. Oktober 2026. Ein Kostenvoranschlag muss bereits bei der Antragstellung vorliegen. Wichtig ist außerdem: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Weitere Informationen, FAQ, Hinweise zur Antragstellung sowie einen QuickCheck zur grundsätzlichen Förderfähigkeit stellt die Plattform „Laden im Mehrparteienhaus“ bereit. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ergänzend den vom BMV genannten Leitfaden „WEGweiser“, der die Vorbereitung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern unterstützt.

Die Energieagentur Bergstraße berät die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße zu passenden Förderprogrammen. Zudem gibt sie mit ihren Fördertabellen für Bestandsgebäude und Neubauten auf ihrer Internetseite einen strukturierten Überblick, welche Programme für energieeffiziente Neubauten oder die energetische Sanierung bestehender Gebäude infrage kommen.

Lächelnde Frau mit dunklen Haaren, die mit verschränkten Armen vor heller Wand steht, trägt weiße Bluse mit feinen Streifen.

Ihre Ansprechpartnerin