03.08.2026

Seit dem 21. Juli gelten die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Umfangreiche Sanierungen zu einem Effizienzhaus werden auch weiterhin über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Digitalisierung oder Heizungsoptimierung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für die neue Heizungsanlage bei der KfW ein Antrag auf Bezuschussung gestellt werden. Wer eine Förderzusage für Einzelmaßnahmen erhalten hat, kann zur Finanzierung bei der KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit in Anspruch nehmen.

Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist der Tilgungszuschuss vom erreichten energetischen Niveau abhängig. Er kann mit dem Bonus für ein besonders nachhaltiges Gebäude, dem Bonus für ein energetisch besonders schlechtes Gebäude – „Worst Performing Building“ – sowie einem Bonus für eine serielle Sanierung erhöht werden.

Die Förderung der Einzelmaßnahmen reicht von der Dämmung von Außenwänden, dem Dach und Geschossdecken über die Vorhangfassade und den Ersatz von Fenstern und Außentüren bis zum sommerlichen Wärmeschutz. Anlagentechnik, wie eine Lüftungsanlage oder Digitalisierung sowie die Heizungsoptimierung sind ebenfalls im Programm. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten und dem Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Im ersten Quartal 2027 wird für Dämmmaßnahmen noch ein „Worst Performing Building“-Bonus eingeführt. Die förderfähigen Investitionskosten sind gedeckelt pro Kalenderjahr, so dass die notwendigen Maßnahmen zeitlich gestaffelt durchgeführt werden können.

Die Förderung für eine neue Heizungsanlage kann pro Gebäude nur einmal in Anspruch genommen werden, ist jedoch unabhängig von anderen Einzelmaßnahmen beantragbar. Bezuschusst werden solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen wie zum Beispiel Pelletkessel, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, die Investitionsmehrkosten von wasserstofffähigen Heizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Bei einem Heizungsdefekt werden mit einer geförderten neuen Heizungsanlage auch die Mietkosten für eine provisorische Heizung mitgefördert.

Die Höhe der förderfähigen Investitionskosten ist gedeckelt und wird ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate abgesenkt. Ebenso der Klimageschwindigkeitsbonus, der am 1. August 2028 komplett entfällt. Mit dem gestaffelten Einkommensbonus kann der Zuschuss dagegen um zehn bis vierzig Prozentpunkte erhöht werden.

Laut Förderrichtlinie wird es ab dem 1. Quartal 2027 beim Wechsel von Fernwärme oder einer nach dem 1. Januar 2008 eingebauten Heizung auf Basis erneuerbarer Energie keinen Zuschuss mehr geben. Bei Ersatz einer vor dem 1. Januar 2008 eingebauten EE-Heizung sind noch 25 % der Investitionskosten förderfähig.

Ebenfalls ab dem 1. Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf fünfzehn Prozent abgesenkt werden, während gleichzeitig ein Wertschöpfungsbonus von fünfzehn Prozent für Wärmepumpen eingeführt werden soll, die ihren Ursprung in der EU (plus assoziierte Märkte) haben.

Die Energieagentur Bergstraße berät die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße zu passenden Förderprogrammen, erläutert die Förderbedingungen und zeigt den Weg zur Antragstellung. Zudem gibt sie mit ihren Fördertabellen für Bestandsgebäude und Neubauten auf ihrer Internetseite einen strukturierten Überblick, welche Programme für energieeffiziente Neubauten oder die energetische Sanierung bestehender Gebäude infrage kommen.

Lächelnde Frau mit dunklen Haaren, die mit verschränkten Armen vor heller Wand steht, trägt weiße Bluse mit feinen Streifen.

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