Wirtschaftsregion

WFB IST ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN BEZÜGLICH CORONA-HILFEN

Überbrückungs- und Neustarthilfe werden bis Ende März 2022 fortgeführt / Auch die Antragstellung im KfW-Sonderprogramm, mit erhöhten Kredithöchstbeträgen, wurde bis 30. April 2022 verlängert

WFB ist Ansprechpartner für Unternehmen bezüglich Corona-Hilfen
Die WFB ist auch weiterhin Ansprechpartner für Themen rund um die staatlichen Corona-Hilfen. - © pixabay

06.12.2021: Für Unternehmen wird das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 Prozent für diese Unternehmen.

Auch wird die Neustarthilfe für Selbständige bis Ende März 2022 verlängert. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe 3 Plus und Neustarthilfe Plus finden Sie hier.

Die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm wurde bis zum 30. April 2022 verlängert und die die Kreditobergrenzen erneut erhöht. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

Die genauen Kreditobergrenzen und weitere Informationen finden Sie hier.

Die Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB) ist auch weiterhin Ansprechpartner für die regionale Wirtschaft bezüglich der Erstinformation der Corona-Hilfen. Ansprechpartner für Betriebe zum Thema staatliche Hilfen im Sinne von Zuschüssen, Förderkrediten oder auch Bürgschaften ist Felix Fischer: Tel.: 06252-68929 50, E-Mail: felix.fischer@wr-bergstrasse.de. Ansprechpartner für Betriebe für Personalfragen, z. B. Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, ist Sven Hagenberger: Tel.: 06252-68929 40; E-Mail: sven.hagenberger@wr-bergstrasse.de.

 

Info: Neben der Überbrückungshilfe, der Neustarthilfe und des KfW-Sonderprogramms wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten. 

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