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SMART METER - STROMMESSEINRICHTUNGEN WERDEN DIGITAL

Bis zum Jahr 2032 müssen Neubauten und bei größeren Renovierungen auch Bestandsgebäude mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden / Voraussetzung ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit

Smart Meter - Strommesseinrichtungen werden digital
Die Digitalisierung hält Einzug - © Pixabay

22.03.2017: Die Digitalisierung hält auch im Bereich der Strommesseinrichtungen Einzug. Vorgaben der Europäischen Union wurden von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt. Vormals geplante starre Regelungen zur Einführung intelligenter Stromzähler - sogenannte Smart Meter – wurden im betreffenden Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende etwas gelockert. Dennoch gibt es einige Neuerungen, die für Stromkunden von Interesse sein dürften.

Noch in diesem Jahr plant das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), eine erste Marktanalyse zu veröffentlichen. Diese soll Auskunft über die Marktreife und Rollout-Vorbereitungen zu Smart Meters geben. Entscheidende Faktoren für den Rollout –den Start des flächendeckenden Einbaus - sind vor allem die Datensicherheit sowie die Genauigkeit der Messeinrichtungen. Das BSI muss für die in Frage kommenden Zähler zuvor eine Freigabe erteilen und diese veröffentlichen.

Im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird zwischen modernen Messeinrichtungen ‑ welche bei Neubauten und Bestandsgebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, mindestens eingebaut werden müssen ‑ und intelligenten Messsystemen unterschieden. Im intelligenten Messsystem ist die moderne Messeinrichtung -  also der eigentliche Smart Meter - mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateway (Schnittstelle) in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Diese Einrichtung ist verpflichtend für alle Endverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr sowie für Anlagenbetreiber (z. B. Photovoltaikanlagen-Betreiber) mit einer installierten Anlagenleistung von mehr als sieben Kilowatt Leistung ‑ sofern der Einbau technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist.

Info: Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Darüber hinaus steht die kostenlose Beratung der Energieagentur Bergstraße zu allen Fragen rund ums Energiesparen und erneuerbare Energien einschließlich Förderprogrammen allen Bürgern des Kreises offen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist diese von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen.

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