Wirtschaftsregion

NEUAUFLAGE DES BSW-LEITFADENS SOLARSTROM FÜR MIETER

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. hat die Info-Broschüre "Geschäftsmodelle mit Mieterstrom" überarbeitet / Auch das neue Mieterstromgesetz wird hierbei berücksichtigt

Neuauflage des BSW-Leitfadens Solarstrom für Mieter
Eine eigene Photovoltaikanlage steht hauptsächlich Hausbesitzern zur Verfügung - © WFB

29.09.2017: Am 29. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Mieterstromgesetz (Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) beschlossen.

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Photovoltaik (PV) insbesondere in Städten anzureizen und Mietern eine größere Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird für Strom aus neuen PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt peak der sogenannte Mieterstromzuschlag als neuer Fördertatbestand in das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufgenommen. Der Mieterstromzuschlag ist abhängig von der Größe der PV-Anlage und beträgt derzeit zwischen 3,70 und 2,11 Cent je Kilowattstunde. Er wird für Strom gezahlt, der in einem Wohngebäude, auf dem sich die PV-Anlage befindet, oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang erzeugt wird und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verbraucht wird. Darüber hinaus enthält das Mieterstromgesetz weitere Anforderungen an die Messung des Stroms und die Höhe des Strompreises. Die Förderung ist auf ein Volumen von 500 Megawatt neu installierter PV-Leistung jährlich begrenzt.

Das vom Bundesverband Solarwirtschaft mit Unterstützung von Stadtwerken, der Wohnungswirtschaft und von Verbraucherschützern angestoßene Gesetzesvorhaben baut auf einen parteiübergreifenden Konsens. Es wurde Ende Juni 2017 mit den Stimmen von SPD und Union im Bundestag beschlossen und wird am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Mieterstromzuschlag darf allerdings erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission gewährt werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) hat einen kostenlosen Leitfaden zum Thema Mieterstrom veröffentlicht. Auf rund siebzig Seiten stellt die umfassende Publikation erfolgreiche Beispiele verschiedener Geschäftsmodelle mit solarem Mieterstrom vor und beschreibt deren Besonderheiten und Profitabilität.

Info: Den Mieterstromleitfaden finden Sie unter folgendem Link.

Darüber hinaus steht die kostenlose Beratung der Energieagentur Bergstraße zu allen Fragen rund ums Energiesparen und erneuerbare Energien einschließlich Förderprogrammen allen Bürgern des Kreises offen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist diese von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen.

Förderlogo EAB