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ANTRAGSBERECHTIGUNG FÜR KLIMAFREUNDLICHE HEIZUNGEN ERWEITERT

Start für die zweite Antragstellergruppe bei der Heizungsförderung / Mehrfamilienhaus-Besitzer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können ab sofort Anträge stellen / Weitere Antragstellergruppen folgen im August

Antragsberechtigung für klimafreundliche Heizungen erweitert
Die KfW bietet attraktive Förderungen für klimafreundliche Heizungen - © Pixabay

05.06.2024: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit Januar den Einbau von effizienten Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden. Bisher konnten nur Privatpersonen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, die Förderung beantragen. Ab 28. Mai sind die technischen Voraussetzungen für die 2. Antragstellergruppe geschaffen worden. Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen, sind ab sofort antragsberechtigt.

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. In der Übergangszeit ‑ seit 29. Dezember 2023 ‑ kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden, wenn der Vorhabenbeginn vor dem 31. August 2024 erfolgt.

Mit dem KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude“ werden Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen wie Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelkessel, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energie bezuschusst. Förderfähig ist auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt. Zu den förderfähigen Kosten zählen unter anderem auch Umfeldmaßnahmen.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 Prozent der Kosten und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen wie Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus oder Effizienzbonus zusammen. Maximal ist ein Zuschuss von 70 Prozent möglich. Die Höhe der für die Förderung anrechenbaren Kosten ist ebenfalls gedeckelt, sie richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten in dem Gebäude. Bei einem Einfamilienhaus sind es 30.000 Euro.

Details zur Förderung finden Sie hier: www.kfw.de/458

Die Förderübersichten der Energieagentur Bergstraße informieren über alle Förderangebote im Bereich erneuerbare Energie und Energiesparmaßnahmen bei Wohngebäuden sowohl im Bestand als auch für Neubauten. Sie stehen hier zum Download auf der Internetseite der WFB.

Info: Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, kann sich vom Team der Energieagentur Bergstraße kostenlos und herstellerneutral Rat einholen. Beantwortet werden Fragen zu Technik und Bauphysik sowie Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises Bergstraße fachkundige Informationen. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen – alternativ über das Online-Buchungstool, zu finden auf www.wirtschaftsregion-bergstrasse.de/energie.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier.

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