BESCHÄFTIGUNG VON MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG
Das Integrationsamt beim Landeswohlfahrtsverband Hessen ist für die Sicherung der Teilhabe für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben zuständig.
Aufgaben des Integrationsamtes:
• Finanzielle und Beratungsleistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
• Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
• Kurse und Aufklärungsarbeit
• Die Erhebung der Ausgleichsabgabe
Die Leistungen des Integrationsamtes sind auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes und von schwerbehinderten Menschen zugeschnitten und ergänzen die Leistungen der Rehabilitationsträger. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent) oder eine von der Agentur für Arbeit ausgesprochene Gleichstellung.
Eine Übersicht über die Leistungen des Integrationsamtes finden Sie hier...
Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger, arbeitet aber eng mit diesen sowie den Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden zusammen.
Für betriebliche Integrationsteams (das sind: Schwerbehindertenvertretung, Betriebsräte, und Beauftragter des Arbeitgebers) ist das Integrationsamt Ratgeber und Partner.
Hier finden schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber Informationen über:
Ziele, Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes
Behinderungsgerechte Arbeitsplätze
Kündigungsschutz nach dem SGB IX