Wirtschaftsregion

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Förderprogramme für ausbildende Unternehmen

  • Gegenstand: Zuschüsse zur Vergütung des Praktikums bis zu einer Höhe von 243 €monatlich
  • Antragsberechtigt: Bei der Agentur für Arbeit gemeldete Bewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben sowie junge Menschen die benachteiligt oder noch nicht für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung geeignet sind
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  • Gegenstand: Budget von 2.000 € für einen 12-monatigen Zeitraum pro Auszubildenden
  • Antragsberechtigt: Ausbilder: Ausbildereignungslehrgänge, Qualifizierung/Beratung zu Nachwuchsgewinnung, Ausbildungseinstieg, praxisbezogene Berufspädagogik
    Azubis: Prüfungsvorbereitung, externe Ausbildung, Zusatzqualifikationen, berufsbezogenes Deutsch
    Unternehmen mit: weniger als 50 Beschäftigten, Hauptsitz in Hessen, Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio €
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  • Gegenstand: Zuschuss in Höhe der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung, längstens für 6 Monate
  • Antragsberechtigt: Hessische Unternehmen, die einen Ausbildungsplatz schaffen für hessischeJugendliche, die Ausbildungsabbrecher nach Ablauf der Probezeit sind, Haftentlassene sind und in der Haft die Ausbildung begonnen haben, Altbewerber mit höchstens einem HS-Abschluss und bei Agentur für Arbeit gemeldet sind, erhöhten Sprachförderbedarf haben.
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  • Gegenstand: Zuschuss pro Ausbildungsplatz von 50% der Ausbildungsvergütung im 1. und 25% im 2. Ausbildungsjahr
  • Antragsberechtigt: Hessische Unternehmen, die einen Ausbildungsplatz schaffen für hessische Jugendliche, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden und bei der Arbeitsagentur als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet sind.
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  • Gegenstand: Zuschuss von 2.000 € pro Ausbildungsjahr, insgesamt jedoch mit höchstens 7.000 € bei einer 3,5-jährigen Ausbildung.
  • Antragsberechtigt: Hessische Unternehmen, die einen Ausbildungsplatz schaffen für hessische Jugendliche aus Förderschulen und ehemalige Förderschüler sowie Personen mit Problemen, die ihre Leistungsfähigkeit einschränken mit einer anerkannten Lernbehinderung Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
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  • Gegenstand: Beratung bei Problemen in der Ausbildung
  • Antragsberechtigt: hessische ausbildende Unternehmen
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  • Gegenstand: 50% der gesamten Ausbildungskosten für große Unternehmen, 60% für mittlere Unternehmen und 70% für kleine Unternehmen, maximal 30.000 € für die Dauer der gesamten 3-jährigen Ausbildungszeit
  • Antragsberechtigt: Einen Ausbildungsplatz zum Binnen- oder Hafenschiffer
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  • Gegenstand: Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, für kleine Unternehmen 70%, für mittlere Unternehmen 60% und bei anderen Antragstellern 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer 3-jährigen Ausbildung pauschal mit 50.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis anerkannt.
  • Antragsberechtigt: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t).
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  • Gegenstand: Überbetriebliche Ausbildungskosten und 20%der Brutto-Ausbildungsvergütung
  • Antragsberechtigt: Gewerbliche, technische und kaufmännische Auszubildende
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Förderprogramme für Unternehmen mit Beschäftigten

  • Gegenstand: Zuschüsse zu Kurskosten für Weiterbildung (Bildungsgutschein) und Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) abhängig von Unternehmensgröße
  • Antragsberechtigt: Beschäftigte in Unternehmen, die ihren Berufsabschluss nachholen möchten sich weiter bilden möchten
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  • Gegenstand: Zuschüsse zu Kurskosten für Weiterbildung (Bildungsgutschein) sowie ggf. Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)
  • Antragsberechtigt: geringqualifizierte Beschäftigte, die Ihren Berufsabschluss nachholen möchten, Beschäftigte in kleinen Unternehmen (<250 Beschäftigte), die sich weiter bilden möchten
  • Gegenstand: Maßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind (z.B. Umschulungen, Vorbereitung auf die Externenprüfung). Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und ggf. umschulungsbegleitende Hilfen (ubH).
  • Antragsberechtigt: gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben und Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende.
  • Gegenstand: Beratungen in vier Handlungsfeldern: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. Je nach Unternehmensgröße 50-80% der Beratungskosten.
  • Antragsberechtigt: Unternehmen mit: Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €, mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens, weniger als 250 Beschäftigte, mind. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit
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  • Gegenstand: die Teilnahme an Weiterbildungen insbesondere zur Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betrieb eines Binnenschiffs erforderlich sind, über den kaufmännischen Betrieb eines Unternehmens der Binnenschifffahrt, in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung sowie zur Vorbereitung auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende Qualifikation. 50% der gesamten Weiterbildungskosten für große Unternehmen, 60% für mittlere Unternehmen und 70% für kleine Unternehmen
  • Antragsberechtigt: Binnenschifffahrtsunternehmen
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  • Gegenstand: Zuschuss zur Weiterbildung kleinen Unternehmen bis zu 70% der Kosten, maximal jedoch 1.050 EUR, für mittlere bis zu 60% der Kosten, maximal 900 EUR und bei anderen Antragstellern bis zu 50% der Kosten, maximal 750 EUR. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.500 EUR je schweres Nutzfahrzeug.
  • Antragsberechtigt: Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t).
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Förderprogramme für Auszubildende

  • Gegenstand: Finanzielle Unterstützung für die Dauer der Ausbildung, in Abhängigkeit von der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehe- bzw. Lebenspartners.
  • Antragsberechtigt: Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.
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  • Gegenstand: Unterstützung, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können, z.B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung
  • Antragsberechtigt: Auszubildende, auch während einer EQ
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  • Gegenstand: Maßnahmekosten bei einem Bildungsträger
  • Antragsberechtigt: Jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten
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  • Gegenstand: Zuschüsse und Darlehen, um eine Berufsausbildung zu erlangen. Grundsätzlich erhalten Schüler einen Vollzuschuss, Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien zur Hälfte einen Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen.
  • Antragsberechtigt: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit die eine förderfähige Ausbildung absolvieren.
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  • Gegenstand: Beratung bei Problemen in der Ausbildung
  • Antragsberechtigt: hessische Azubis und ausbildende Unternehmen
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Förderprogramme für Beschäftigte

  • Gegenstand: 50% der Kosten für jede Weiterbildung und Prüfungen – bis zu 500 Euro pro Jahr. 
  • Antragsberechtigt: Beschäftigte und Selbstständige deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt (bei steuerlich gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro)
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  • Gegenstand: Kosten für eine Aufstiegsfortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen. Bei Vollzeitfortbildungen wird zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig der Unterhaltsbedarf gefördert
  • Antragsberechtigt: Arbeitnehmer, Studienabbrecher, Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss aber mit Berufserfahrungen, Bachelor-Absolventen oder vergleichbar, die einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- und Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachkaufmannu, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen (DQR 6 und 7) erwerben wollen
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  • Gegenstand: Fördermittel für bis zu 7.200 € für Bildungsaktivitäten mit einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme für insgesamt 3 Jahre.
  • Antragsberechtigt: Erfolgreiche Absolventen einer dualen Ausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre UND weiterhin berufstätig sind (mind. 15 Stunden pro Woche) ODER arbeitssuchend sind UND ihre Abschlussprüfung mit mind. Durchschnittsnote 1,9 bestanden haben ODER bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen sind ODER die besondere Qualifikation durch eine begründete Empfehlung von Ausbildungsbetrieb oder Berufsschule vorweisen
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  • Gegenstand: Kostenlose Beratung der Unternehmen vor Ort und Beschäftigter, Finanzielle Förderung mit dem Qualifizierungsscheck = bis zu 50% der Weiterbildungs- und Prüfungskosten für die Externenprüfung (pro Qualifizierungsscheck bis max. 4.000 €)
  • Antragsberechtigt: In Hessen wohnende Beschäftigte über 21 Jahre, die keinen Berufsabschluss haben oder deren Berufsabschluss mehr als 4 Jahre her ist und sie in ihrem erlernten Beruf nicht arbeiten
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  • Gegenstand: Bonus in Höhe von 1.000 €
  • Antragsberechtigt: erfolgreiche Absolventen einer Aufstiegsfortbildung (DQR-Niveaus 6 und 7) mit Prüfungszeugnis einer hessischen IHK, die ihren Hauptwohnsitz oder ihr Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen haben.
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