16.12.2025

Im Produkt „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird eine Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ beziehungsweise „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ als neuer Verwendungszweck eingeführt. Die Antragstellung ist ab dem 16. Dezember 2025 möglich.

Das Ziel der neuen Förderstufe ist es, den Bau neuer klimafreundlicher Wohnungen in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben voranzubringen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt innerhalb der bereits bestehenden Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ sowie „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“. Durch die zinsgünstigen Kredite mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln werden Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen gefördert..

Die Stufe „Effizienzhaus 55 wird erreicht, wenn die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 eingehalten werden und keine Öl- oder Gasheizung eingebaut wird. Weitere Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder - bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben - die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.

Details zum Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude“ finden Sie hier.
Details zum Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude“ finden Sie hier.

Weiteres Wissenswertes zum Thema Energie und über die Energieagentur Bergstraße finden Sie auf unserer Homepage. Die Förderübersichten der Energieagentur informieren über alle Förderangebote im Bereich erneuerbare Energie und Energiesparmaßnahmen bei Wohngebäuden sowohl im Bestand als auch für Neubauten und stehen zum Download auf unserer Internetseite.

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