Die WI-Bank fördert Gastbetriebe im ländlichen Raum, die der KMU-Definition der Europäischen Union unterliegen und höchstens 49 Beschäftigte sowie einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro aufweisen. Zusätzlich sind Pächter eines Gaststättenbetriebs zuwendungsberechtigt, wenn der Nutzungsvertrag eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren aufweist.
Die Förderung beträgt anteilig 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro als verlorener Zuschuss. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
Gefördert werden Handwerksarbeiten für bauliche Investitionen, neue Investitionsgüter und Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug, Planungskosten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Gebühren sowie historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit durch eine fachkundige Stelle geprüft wurde.
Gefördert werden Gaststättenbetriebe,
Seit dem 10. Juni 2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm Gaststätten und zur Antragstellung finden Sie hier
