22.04.2025

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stellt in diesem Jahr weitere Mittel für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wieder Anträge für den Digital-Zuschuss des Landes Hessen stellen. Wichtig: Die erste Zufallsziehung zur Vergabe der Fördermittel erfolgt bereits am 28. April 2025. Ab dann folgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl, bis der Fördertopf erschöpft ist.

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

• die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,

• die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,

• die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Weitere Informationen zum Digital-Zuschuss und den Link zum Antragsportal finden Sie hier: https://www.wibank.de/digital-zuschuss

Lächelnde Frau mit dunklen Haaren, die mit verschränkten Armen vor heller Wand steht, trägt weiße Bluse mit feinen Streifen.

Ihre Ansprechpartnerin