15.10.2025

Mit Beginn der Heizsaison sollte nicht nur die Heizanlage in Augenschein genommen werden, sondern auch das Umfeld der Heizflächen und das Gebäude an sich. Selbst mit verhältnismäßig kleinen Maßnahmen lassen sich Einsparungen erzielen und die Behaglichkeit erhöhen.

Die Heizkörper vor dem ersten Einschalten zu reinigen, lässt weniger Staub aufwirbeln und die Wärme kann ungehindert in den Raum abgegeben werden. Wie viel Freiheit haben Ihre Heizkörper? Werden sie durch Gardinen oder Heizkörperverkleidungen verdeckt, dienen sie als Ablage oder sind sie mit Möbeln zugestellt? Das geht auf Kosten der Behaglichkeit und des Geldbeutels.

Ein Blick auf die Fenster und Türen ist empfehlenswert. In der Nacht Rollläden und Vorhänge zu schließen reduziert den Wärmeverlust durch die Fenster – besonders bei alten Fenstern mit hohen Wärmeverlusten. Schließen die Fenster nicht mehr richtig, schafft die Einstellung der Beschläge Abhilfe. Verschlissene oder poröse Dichtungen an Fenstern und Türen sollten erneuert werden. Dem Spalt unter der Tür kann man mit einer Dichtschiene oder Bürstendichtung den Durchzug nehmen. Den Durchzug an den Rollladengurtschlitzen verhindern ebenfalls Bürstendichtungen. Mit einer Dämmung des Rollladenkastens verschließt man ein weiteres Wärmeschlupfloch.

Dämmplatten mit Reflexionsschicht hinter dem Heizkörper halten die Wärme im Raum. Besonders wirkungsvoll sind sie in den früher üblichen Heizkörpernischen mit geringerer Wandstärke.

Wussten Sie, dass zugängliche, warmwasserführende Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt werden müssen? Lediglich bei einem Ein- oder Zwei-Familienhaus, wenn der Eigentümer es schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Ausnahme vor. Die Pflicht ist erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Zur Erledigung dieser „Nachrüstpflicht“ hat er zwei Jahre Zeit. Das GEG schreibt Mindestdicken vor. Aufwand und Kosten sind relativ gering und Sie dürfen sich über Heizkosteneinsparungen freuen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Rohrleitungsdämmung auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig.

Da Wärme bekanntlich nach oben steigt, spart eine Dämmung der obersten Geschossdecke ebenfalls Heizenergie. Sofern der Dachraum in absehbarer Zeit nicht als Wohnraum gebraucht wird, ist es eine kostengünstige und einfache Dämm-Maßnahme, die ebenfalls unter die Nachrüstpflicht des GEG fällt (mit Ausnahmen). Sofern der Keller unbeheizt ist, sorgt die Dämmung der Kellerdecke für warme Füße, da sie die kostbare Wärme nicht in den Keller verschwinden lässt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet für Maßnahmen an der Gebäudehülle – wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke - einen Zuschuss von fünfzehn Prozent der förderfähigen Kosten. Ist die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), steigt der Zuschuss auf 20 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, 60.000 Euro mit iSFP. Die Einbindung eines Energieberaters ist zwingend vorgeschrieben, die anfallenden Kosten für seine Tätigkeit werden dabei mit fünfzig Prozent bezuschusst. Details zur Förderung finden Sie hier.

Alternativ kann für die Dämm-Maßnahmen auch die steuerliche Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung in Anspruch genommen werden. Über drei Jahre verteilt kann von Eigenheimbesitzern, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden. Details zur Förderung finden Sie hier.

Wer technisch etwas versiert ist und selbst etwas tun möchte, findet bei der LandesEnergieAgentur Hessen praktische Anleitungen für Dämm-Maßnahmen.

Info: Weiteres Wissenswertes zum Thema Energie und über die Energieagentur Bergstraße finden Sie hier. Die Förderübersichten der Energieagentur informieren über alle Förderangebote im Bereich erneuerbare Energie und Energiesparmaßnahmen bei Wohngebäuden sowohl im Bestand als auch für Neubauten. Sie stehen hier zum Download auf der Internetseite der WFB.

Informationen über die Serviceleistungen der WFB gibt es  hier.

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