Wirtschaftsregion

UNTERSTÜTZUNG FÜR REISEBUSUNTERNEHMEN

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Reisebusunternehmen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen / sogenannte Vorhalte- und Vorleistungskosten können geltend gemacht werden

Unterstützung für Reisebusunternehmen
Die Busbranche war durch das Verbot von Reisebusreisen in Folge der Coronavirus-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten. - © pixabay

05.08.2020: Reisebusunternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können Hilfsgelder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abrufen.

Die stark betroffene Branche kann im Rahmen des neuen Programms des BMVI sogenannte Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, geltend machen.

Die Eckpunkte der Finanzierungsregelung sind folgende:

  • Anrechenbar sind sogenannte Vorhalte- und Vorleistungskosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
  • Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
  • Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ausgeschlossen.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
  • Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: 

 

Info: Weitere Informationen zur Unterstützung der Busbranche finden Sie hier. 

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier.
Förderprogramme zu anderen Themengebieten finden Sie hier.

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