Wirtschaftsregion

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE FÜR KLEINE UND MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN

Die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe wurden durch das Bundeskabinett beschlossen / Das Programmvolumen ist auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt / Zuständig für die Bewilligung werden die Länder sein

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Bundeskabinett beschließt weitere Hilfen für Unternehmen  - © pixabay

15.06.2020: Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, beschlossen.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Die Förderung beträgt hierfür maximal 150.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.

Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Ein begründeter Ausnahmefall liegt vor, wenn die Überbrückungshilfe auf Basis der erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch läge wie der maximale Erstattungsbetrag.

Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse werden die Länder sein. Sobald nähere Informationen bekannt sind finden Sie diese hier. 

Info: Erste Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.   

Weitere Informationen zu Fördermittel für Unternehmen finden Sie auch auf unserer Homepage.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!