Wirtschaftsregion

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 4 AB SOFORT BEANTRAGBAR

Unternehmen können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate April bis Juni 2022 über prüfende Dritte stellen / Die Antragstellung zur Neustarthilfe wird voraussichtlich noch im April 2022 möglich sein

Überbrückungshilfe 4 ab sofort beantragbar
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit 4. April Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe 4 stellen  - © pixabay

04.04.2022: Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im zweiten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin Unterstützung. Unternehmen können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe 4 für das zweiten Quartal 2022 über prüfende Dritte auf der bundesweit geltenden Plattform stellen. 

Mit der Überbrückungshilfe 4 unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum April bis Juni 2022 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent.

Auch Soloselbständige können über die Neustarthilfe bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro. Die Antragstellung zur Neustarthilfe wird voraussichtlich noch im April 2022 möglich sein.

 

Info: Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe 4 Plus und Neustarthilfe finden Sie hier.

Neben der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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