Wirtschaftsregion

REFORM DER BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE

Förderung für gasverbrauchende Anlagen ab dem 15. August eingestellt / Erweitertes Austauschprogramm (Bonus) für den Ersatz fossiler Heizungen eingeführt / Fördersätze für Einzelmaßnahmen abgesenkt

Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst - © Pixabay

15.08.2022: Mit dem heutigen Datum treten die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Einzelmaßnahmen in Kraft. Gasbetriebene Heizungen werden nicht mehr gefördert, statt dessen wird der Heizungs-Tausch-Bonus erweitert sowie die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst.

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Das gilt auch für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung oder Fenstertausch, beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Das gilt auch für die Anlagentechnik - wie Lüftungsanlagen oder Digitalisierungsmaßnahmen - sowie die Optimierung von Heizungen.

Wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Das gilt ab sofort nicht mehr bei der Förderung von Heizungen.

Auch im Heizungsbereich wurden die Fördersätze abgesenkt. Für Solarkollektoranlagen und Wärmepumpen beträgt der Fördersatz 25 Prozent, für Biomasseheizungen 10 Prozent. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Gefördert werden auch Erneuerbare Energien-Hybridheizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energie und die Errichtung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Details zur Förderung können Sie hier nachlesen.

Einen Überblick über alle Förderangebote für Wohngebäude gibt die Fördertabelle der Energieagentur, die hier zum Download zur Verfügung steht.

Info: Das Team der Energieagentur Bergstraße beantwortet gern alle Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz und gibt einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Vom passenden Heizsystem für Ihr Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Sie fachkundige Informationen, kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252/ 68929-88 zu erreichen oder Sie buchen hier Ihren Termin online.

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