Wirtschaftsregion

VERLÄNGERUNG DER LIQUIDITÄTSHILFE FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN HESSEN

Das Förderprogramm, welches im Zuge der aktuellen Corona-Situation aufgelegt wurde, wird bis einschließlich 31.03.2022 verlängert / Die Programm-Bedingungen bleiben hierbei unverändert

Verlängerung der Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie wird das Förderprogramm „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ bis einschließlich 31.03.2022 verlängert.  - © pixabay

21.12.2021: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) verlängert in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das Förderprogramm „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ bis einschließlich 31.03.2022.

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht), der freiberuflich Tätigen, sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH. Der Sitz des Unternehmens oder eine Betriebsstätte müssen sich in Hessen befinden.

Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 5.000 und 500.000 Euro bereit. Es werden zwei Laufzeitvarianten angeboten:

  • zwei Jahre mit endfälliger Tilgung (0,85 % p.a. nominal – Stand 01.12.2021)
  • Fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren, danach Tilgung in gleichbleibenden monatlichen Raten zum Monatsende (1,10 % p.a. nominal - Stand 01.12.2021)

Das Programm soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation beitragen und die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Nachrangdarlehens im vollen Risiko der WIBank, für das keine banküblichen Sicherheiten erforderlich sind.

Das geänderte Programm-Merkblatt sowie die beihilferechtlichen Grundlagen finden Sie demnächst auf der Internetseite der WI-Bank.

Info: Weitere Informationen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wie Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld sowie die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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