Wirtschaftsregion

VERBINDLICHE CORONA-TESTANGEBOTE IN BETRIEBEN

Das Bundeskabinett hat für Unternehmen ein verbindliches Corona-Testangebot für Mitarbeiter beschlossen / Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert

Verbindliche Corona-Testangebote in Betrieben
Zum Schutz der Beschäftigten beschloss das Bundeskabinett verpflichtende Corona-Testangebote in Betrieben. - © pixabay

16.04.2021: Arbeitgeber sind durch den Beschluss des Bundeskabinetts vom 13.04.2021 verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.

Zulässige Test-Varianten sind PCR-Test, Antigen-Test, Schnelltest oder ein Selbst-Schnelltest.

Bei minderjährigen Mitarbeiter*innen muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Testung durch das Unternehmen eingeholt werden.

Weitere Informationen zu den verbindlichen Testangeboten in Betrieben finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder bei der IHK Darmstadt - Rhein Main Neckar.

Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard. Die bestehenden Corona-Arbeitsschutzregelungen wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Info: Weitere Informationen über das verbindliche Corona-Testangebot in Betrieben, Arbeitsschutzstandards sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen finden Sie auch auf unseren speziellen Informationsseiten.

 

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