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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE - PHASE 3 - IST AB SOFORT BEANTRAGBAR

Anträge auf Überbrückungshilfe Phase 3 für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 können nun gestellt werden / Bezuschussung bis zu 90 Prozent der Fixkosten möglich

Überbrückungshilfe - Phase 3 - ist ab sofort beantragbar
Ab sofort können Anträge für Mittel aus der Phase 3 der Überbrückungshilfe gestellt werden. - © pixabay

11.02.2021: Ab sofort ist die Überbrückungshilfe Phase 3 als branchenübergreifendes Zuschussprogramm beantragbar.

Sie richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronavirus-Pandemie eingestellt werden musste oder stark eingeschränkt war.

Die Überbrückungshilfe 3 kann für die Monate November 2020 bis Juni 2021 als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Bezuschussung von bis zu 90 Prozent der Fixkosten ist möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hatten. Unternehmen können die Überbrückungshilfe 3 für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Die monatliche Förderhöchstgrenze liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat.

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist voraussichtlich noch im Februar möglich.

Anträge auf Überbrückungshilfe 3 können nur über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) auf der bundesweit geltenden Antragsplattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Hier finden Sie auch die genauen Fördervoraussetzungen sowie die Konditionen und weitere Informationen zur Antragstellung.

 

Info: Neben der Überbrückungshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

 

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