Wirtschaftsregion

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 3 – REGULÄRE AUSZAHLUNGEN STARTEN

Reguläre Auszahlungen der Überbrückungshilfe sind angelaufen / Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit voraussichtlich noch im März erfolgen / Bezuschussung bis zu 90 Prozent der Fixkosten möglich

Überbrückungshilfe 3 – reguläre Auszahlungen starten
Die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe 3 ist angelaufen.  - © pixabay

15.03.2021: Das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe 3 ist angelaufen. Damit können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit voraussichtlich noch im März erfolgen.

Die Überbrückungshilfe 3 richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Voraussetzung ist, dass der Geschäftsbetrieb im Zuge der Coronavirus-Pandemie eingestellt werden musste oder stark eingeschränkt war.

Die Überbrückungshilfe 3 kann für die Monate November 2020 bis Juni 2021 als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Bezuschussung von bis zu 90 Prozent der Fixkosten ist möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hatten. Unternehmen können die Überbrückungshilfe 3 für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Die monatliche Förderhöchstgrenze liegt bei 1,5 Millionen Euro pro Monat.

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 die „Neustarthilfe“ beantragen.

Anträge auf Überbrückungshilfe 3 können nur über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) auf der bundesweit geltenden Antragsplattform gestellt werden. Hier finden Sie auch die genauen Fördervoraussetzungen sowie die Konditionen und weitere Informationen zur Antragstellung.

Info: Neben der Überbrückungshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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