Wirtschaftsregion

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 3 PLUS BEANTRAGBAR

Unternehmen können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über prüfende Dritte auf der bundesweit geltenden Plattform stellen

Überbrückungshilfe 3 Plus beantragbar
Überbrückungshilfe 3 Plus enthält auch eine Restart-Prämie. - © pixabay

26.07.2021: Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

 

Info: Neben der Überbrückungshilfe wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

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