Wirtschaftsregion

SONDERPROGRAMM LÄNDLICHE GASTRONOMIE

Förderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen / Anträge können bis zum 17. Oktober gestellt werden / Fördersatz 45 Prozent, maximal 200.000 Euro

Sonderprogramm ländliche Gastronomie
Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum können sich vom 20.09.2021 bis zum 17.10. 2021 für eine Förderung bewerben. - © Pixabay

10.09.2021: Das Sonderprogramm zur Stärkung der ländlichen Gastronomie fördert Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) oder Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren umfasst, sind. Der Gaststättenbetrieb muss innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen.

Die Förderung gewährt einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent des Investitionsvolumens, aber maximal 200.000 Euro. Gefördert werden folgende Kostenpunkte ab einer Mindestinvestition von 15.000 Euro:

  • Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
  • Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
  • Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
  • Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
  • Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
  • Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.

Der Förderaufruf endet am 17.10. 2021.

Anträge können nur über das Online-Portal gestellt werden. Der entsprechende Link wird zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet.

Fragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de.

 

Info: Weitere Informationen zum Sonderprogramm ländliche Gastronomie finden Sie hier.

Neben dem Sonderprogramm ländliche Gastronomie wurden von Seiten des Bundes und des Landes Hessen weitere Unterstützungen wie Förderkredite, Bürgschaften oder auch steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Informationen hierzu und die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten.

 

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