Wirtschaftsregion

NICHT ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE LADESTATIONEN WERDEN GEFÖRDERT

Neuer Zuschuss für Ladestationen, die ausschließlich der Aufladung von Dienst- oder Mitarbeiterfahrzeugen dienen / Strom aus erneuerbaren Energien Voraussetzung / Förderquote beträgt 70 Prozent

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen werden gefördert
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge wird gefördert - © WFB

01.12.2021: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) starteten zum 23. November Zuschussprogramme zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen.

Der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung wird mit 70 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt bezuschusst. In die förderfähigen Investitionskosten fließen auch der Einbau und Anschluss inklusive aller Installationsarbeiten ein sowie Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger. Zum Anderen dürfen die Ladestationen nicht öffentlich zugänglich sein, sondern nur den Beschäftigten, denn sie sollen nur den Dienstfahrzeugen und den Fahrzeugen der Beschäftigten zum Aufladen dienen.

Für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen wurde das KfW-Programm 441 aufgelegt. Details finden Sie hier: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441)

Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände werden über das Programm 439 gefördert. Details finden Sie hier: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439)

Besonderheit bei den Kommunen ist ein Mindestzuschussbetrag von 9.000 Euro und eine Mindestanzahl von 10 Ladepunkten. Erreicht ein Antragsteller - also eine Kommune allein – den Mindestzuschussbetrag nicht, können sich auch mehrere Kommunen zusammentun, damit alle gemeinsam den Betrag von 9.000 Euro erreichen. Eine der teilnehmenden Kommunen stellt dann federführend den Antrag und wird Vertragspartner der KfW. Alles Weitere regeln die teilnehmenden Kommunen im Innenverhältnis. Alternativ kann der Landkreis einen Antrag für mehrere seiner Kommunen stellen.

Wichtig: Beantragt werden muss der Zuschuss vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Info: Über aktuelle Fördermöglichkeiten im Energiebereich informiert das Team der Energieagentur Bergstraße, die darüber hinaus auch weitere Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz beantwortet. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Bergstraße fachkundige Informationen – kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen – alternativ über unser Online-Buchungstool, welches Sie hier finden.

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