Wirtschaftsregion

EIN ÜBERBLICK ÜBER FÖRDERUNGEN FÜR ENERGETISCHE SANIERUNGEN

Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar mit Einzelmaßnahmen gestartet / Energieagentur Bergstraße hat Übersichtstabellen aktualisiert / Förderungen für Wohngebäude im Kreis Bergstraße aufgelistet

Ein Überblick über Förderungen für energetische Sanierungen
Die Energieagentur Bergstraße hat ihre Tabellen auf den neuesten Stand gebracht. Sie sind auf der Homepage der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB) abrufbar. - © WFB

10.02.2021: Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Januar 2021 haben sich die Angebote für den Bereich energetische Sanierung grundlegend geändert. Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für Energiesparmaßnahmen sowohl für Bestandsgebäude als auch Neubauten im Kreis Bergstraße bieten die Fördertabellen der Energieagentur Bergstraße, einem Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WFB).

Philipp Meister, Leiter der Energieagentur, erläutert: „Die Förderübersichten wurden mit den neuen Förderkonditionen aktualisiert und können auf den Internet-Seiten der Energieagentur Bergstraße unter "Downloads" heruntergeladen werden.“

Die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden nun nach dem Umfang der Sanierung (reine Durchführung von Einzelmaßnahmen oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards) gegliedert.

Die BEG Einzelmaßnahmen gilt sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude und kann in der Zuschussvariante seit dem 1. Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird erst zum 1. Juli dieses Jahres starten, solange laufen die bisherigen KfW-Programme weiter.

Bei der Gesamtsanierung zum Effizienzhaus wird unterschieden zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die neuen Programme starten ebenfalls zum 1. Juli dieses Jahres und lauten „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) und „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG). Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Zuschuss und Kredit.

Grundsätzlich muss bei der BEG in allen Programmteilen der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden. Daher ist eine fundierte Beratung im Voraus äußerst wichtig, um alle Förderbedingungen einzuhalten und kein Geld zu verlieren.

Das Team der Energieagentur agiert als Serviceeinheit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße kostenlos und herstellerneutral. Beantwortet werden nicht nur Fragen zu Fördermöglichkeiten, sondern auch zu Technik und Bauphysik. Aufgrund der Pandemielage finden die Beratungen derzeit telefonisch oder per Video statt.

Info: Über die neue Bundesförderung informiert das Team der Energieagentur Bergstraße, die darüber hinaus auch weitere Fragen zu den Themen Energie, erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz beantwortet und einen Überblick über alle aktuellen Fördermöglichkeiten gibt. Vom passenden Heizsystem für Gebäude über Solarenergie bis zur Wärmedämmung erhalten Bürgerinnen und Bürger fachkundige Informationen – kostenlos und neutral. Zur telefonischen Terminvereinbarung ist die Energieagentur von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter der Rufnummer 06252 68929-88 zu erreichen.