Wirtschaftsregion

DIGITAL-ZUSCHUSS - DREI FÖRDERAUFRUFE IM JAHR 2021

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse / Innerhalb des Förderjahres 2021 gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe / Zuschuss von bis zu 10.000 Euro möglich

Digital-Zuschuss - drei Förderaufrufe im Jahr 2021
BMWi gibt Förderaufrufe des Digitalisierungs-Zuschusses der Förderperiode 2021 bekannt.  - © pixabay

02.03.2021: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt in diesem Jahr weitere Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Innerhalb des Förderjahres gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe (29.03.2021, 24.06.2021 und 31.08.2021), an denen sich Interessenten analog der vorangegangenen Förderaufrufe über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können.

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Der erste Förderaufruf 2021 findet vom 29.03.2021, 09:00 Uhr bis 30.03.2021, 09:00 Uhr, statt.

Während des Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar.

Info: Weitere Informationen zum Digital-Zuschuss finden Sie hier. 

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