
CORONA-TESTS IM UNTERNEHMEN
Regelmäßige Corona-Tests der Arbeitnehmer sichern die Funktionsfähigkeit des Unternehmens / Zahlreiche Selbst- und Schnelltests durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen

08.04.2021: Regelmäßige Corona-Tests von Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit nicht im Home-Office verrichten können, sind essenziell zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens. Unternehmen können ihren Mitarbeitern Selbsttests zur Eigenanwendung oder Schnelltests durch geschultes Personal anbieten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Sonderzulassungen von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis einer Corona-Infektion erteilt und in einer Liste veröffentlicht. Die Liste finden Sie hier.
Die Liste der zugelassenen Schnelltests, die nur durch geschultes Personal durchgeführt werden dürfen, finden Sie hier.
Neben der Testung im Unternehmen gibt es mittlerweile mehrere Stellen im Kreis Bergstraße, die Schnelltests durchführen. Eine fortlaufend aktualisierte Auflistung findet sich auf der Internetseite des Kreis Bergstraße: www.kreis-bergstrasse.de
Auch das Land Hessen stellt eine Übersicht mit Teststellen zur Verfügung. Diese finden Sie hier.
Info: Weitere Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie zu Arbeitsschutzstandards finden Sie auch auf unseren speziellen Informationsseiten.
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