BMWI ERWEITERT EFFIZIENZFÖRDERUNG FÜR DIE WIRTSCHAFT
Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft / Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert
18.10.2021: Die beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“ verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an.
Neben Energieeffizienz wird ab dem 1. November 2021 auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert.
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird in das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten aufgenommen. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.
Erheblich verbessert wurden auch die Förderbedingungen in anderen Bereichen des Programms. So wird die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung um 10 Prozentpunkte erhöht.
Auch die zweite Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“ wird deutlich erweitert. Die maximale Förderquote wird von 50% auf 60% angehoben und auch das Rundenbudget deutlich erhöht.
Anträge auf Förderung können ab dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November gestellt werden.
Info: Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
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