Wirtschaftsregion

VERLÄNGERUNG DER LIQUIDITÄTSHILFE FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN HESSEN

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen verlängert Förderprogramm bis einschließlich 30 Juni 2021 / Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 mit dem alten und ab 1. Januar 2021 mit dem neuen Formular eingereicht werden

Verlängerung der Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie wird das Förderprogramm „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ bis einschließlich 30.06.2021 verlängert.  - © pexels

14.12.2020: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) verlängert in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das Förderprogramm „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ bis einschließlich 30. Juni 2021.

Die wesentlichen Programm-Bedingungen bleiben hierbei unverändert. Bei nachfolgenden Parametern haben sich allerdings Änderungen ergeben:

  • Das Förderprogramm wird nun beihilferechtlich unter der „3. Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ abgebildet.
  • Bei unveränderten Laufzeit-Varianten (5 Jahre tilgend, 2 Jahre endfällig) werden die Zins- und Tilgungsleistungen nun auf monatliche Zahlungen umgestellt.
  • Darüber hinaus haben wir klarer formuliert, dass die beantragte Liquiditätshilfe einen Bezug zur aktuellen Corona-Pandemie haben muss.

Die Verlängerung des Programms sowie die Änderung der beihilferechtlichen Grundlage bedingen eine Änderung des Antragsformulars. Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 mit dem alten Formular eingereicht werden. Ab dem 01. Januar 2021 sind Antragsstellungen nur noch mit dem neuen Formular möglich.

Das geänderte Programm-Merkblatt sowie das neue Antragsformular finden Sie voraussichtlich ab Ende Dezember auf der Internetseite der WI-Bank. 

 

Info: Weitere Informationen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen von Seiten des Bundes und des Landes Hessen wie Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen oder auch ein verändertes Kurzarbeitergeld sowie die entsprechenden Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung Bergstraße erhalten Sie auf unseren speziellen Informationsseiten. 

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