Wirtschaftsregion

UNTERSTÜTZUNG FÜR AUSBILDUNGSBETRIEBE

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) startet mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ eine Förderung für Ausbildungsbetriebe / Unternehmen bis 249 Mitarbeiter können profitieren

Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
BMBF unterstützt Ausbildungsbetriebe  - © pexels

26.06.2020: Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ möchte das BMBF Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und sie dazu motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.

Folgende Maßnahmen werden durch das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ abgedeckt:

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen):
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  2. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen):
    Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  3. Vermeidung von Kurzarbeit:
    KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  4. Auftrags- und Verbundausbildung:
    Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  5. Übernahmeprämie:
    KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

 

Info: Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Wissenswertes über die Serviceleistungen der WFB gibt es hier. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und Twitter!